Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BEMED GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Hoher Weg 2, 61381 Friedrichsdorf
Handelsregister
Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe HRB 12547
EUID
DEM1202.HRB12547
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe
Aktenzeichen
61 IN 67/16
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Bernd Metzler
Adresse
Hoher Weg 2, 61381 Friedrichsdorf/Ts.
Termine & Fristen
Aufhebung
12.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Erwerb, das Halten und Verwalten sowie die Veräußerung von Beteiligungen und sonstigen eigenen Vermögens.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BEMED GmbH ist am 12.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Das Verfahren ist damit beendet. Rechtsbehelfe können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 67/16 De: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BEMED GmbH, Hoher Weg 2, 61381 Friedrichsdorf/Ts. (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 12547), vertr. d.: 1. Dr. Bernd Metzler, 61381 Friedrichsdorf/Ts., (Geschäftsführer), ist am 12.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen is…
61 IN 67/16 De: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BEMED GmbH, Hoher Weg 2, 61381 Friedrichsdorf/Ts. (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 12547), vertr. d.: 1. Dr. Bernd Metzler, 61381 Friedrichsdorf/Ts., (Geschäftsführer), ist am 12.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 12.05.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.