Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bendig, Manuel
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Sachsen
Adresse
Dobenaustraße 83, 08523 Plauen
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRA 9736
EUID
DEU1206.HRA9736
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
408 IN 725/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Andreas Hiecke
Kanzlei
Brandhoff Obermüller Rechtsanwälte
Adresse
Rädelstraße 13, 08523 Plauen
Telefon
03741 296737 0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
15.04.2025 , 13:30 Uhr
Restschuldbefreiung
01.06.2025
Eröffnung
01.06.2025 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
21.07.2025
Widerspruchsfrist
01.09.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Manuel Bendig ist am 01.06.2025 um 12:00 Uhr eröffnet worden. Andreas Hiecke ist zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 21.07.2025. Widersprüche gegen die Feststellung der Forderungen sind bis zum 01.09.2025 möglich. Am 02.06.2025 hat der Insolvenzverwalter die Masseunzulänglichkeit angezeigt. Es ist festgestellt worden, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt, wenn er den Obliegenheiten nachkommt und keine Versagungsgründe vorliegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 408 IN 725/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Manuel Bendig, geb. 17.03.1980, Dobenaustraße 25, 08523 Plauen
Inhaber der Gastrofabrik Manuel Bendig e.K., Dobenaustraße 83, 08523 Plauen, Amtsgericht Chemnitz, HRA 9736
ergeht am 01.06.2025 nachfolgende…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 408 IN 725/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Manuel Bendig, geb. 17.03.1980, Dobenaustraße 25, 08523 Plauen
Inhaber der Gastrofabrik Manuel Bendig e.K., Dobenaustraße 83, 08523 Plauen, Amtsgericht Chemnitz, HRA 9736
ergeht am 01.06.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen des Schuldners (Geschäftszweig: Betrieb gastronomische Einrichtungen) wird am 01.06.2025 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Es wird festgestellt, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt, wenn er den Obliegenheiten nach der Insolvenzordnung nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung der Restschuldbefreiung nach §§ 290, 297 und 298 InsO nicht vorliegen.
3. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Andreas Hiecke
Brandhoff Obermüller Rechtsanwälte
Rädelstraße 13
08523 Plauen
Telefon geschäftlich: 03741 296737 0
Telefax: 03741 296737 9
bestellt.
4. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an den Schuldner.
5. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 21.07.2025 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, dürfen nicht mehr an den Schuldner, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
6. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, den Schuldner und die Gläubiger bis zum 01.09.2025 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Vom Gericht veröffentlichte personenbezogene Daten aus dem Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach der Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 408 IN 725/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Manuel Bendig, geb. 17.03.1980, Dobenaustraße 25, 08523 Plauen
Inhaber der Gastrofabrik Manuel Bendig e.K., Dobenaustraße 83, 08523 Plauen, Amtsgericht Chemnitz, HRA 9736
- wurde mit Beschluss vom 01.06.2…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 408 IN 725/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Manuel Bendig, geb. 17.03.1980, Dobenaustraße 25, 08523 Plauen
Inhaber der Gastrofabrik Manuel Bendig e.K., Dobenaustraße 83, 08523 Plauen, Amtsgericht Chemnitz, HRA 9736
- wurde mit Beschluss vom 01.06.2025 festgestellt, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt, wenn er den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Vom Gericht veröffentlichte personenbezogene Daten aus dem Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach der Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 408 IN 725/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Manuel Bendig, geb. 17.03.1980, Dobenaustraße 25, 08523 Plauen
Inhaber der Gastrofabrik Manuel Bendig e.K., Dobenaustraße 83, 08523 Plauen, Amtsgericht Chemnitz, HRA 9736
- hat der Insolvenzverwalter dem …
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 408 IN 725/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Manuel Bendig, geb. 17.03.1980, Dobenaustraße 25, 08523 Plauen
Inhaber der Gastrofabrik Manuel Bendig e.K., Dobenaustraße 83, 08523 Plauen, Amtsgericht Chemnitz, HRA 9736
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 02.06.2025 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Die Zustellung der Anzeige der Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 2 Satz 2 InsO wird auf den Insolvenzverwalter übertragen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 408 IN 725/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Manuel Bendig, geb. 17.03.1980, Dobenaustraße 25, 08523 Plauen
Inhaber der Gastrofabrik Manuel Bendig e.K., Dobenaustraße 83, 08523 Plauen, Amtsgericht Chemnitz , HRA 9736
- wurde am 15.04.2025 …
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 408 IN 725/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Manuel Bendig, geb. 17.03.1980, Dobenaustraße 25, 08523 Plauen
Inhaber der Gastrofabrik Manuel Bendig e.K., Dobenaustraße 83, 08523 Plauen, Amtsgericht Chemnitz , HRA 9736
- wurde am 15.04.2025 um 13:30 Uhr Andreas Hiecke, Rädelstraße 13, 08523 Plauen, Telefon geschäftlich 03741 296737 0, Telefax 03741 296737 9 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen des Schuldners über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an den Schuldner zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.