Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BÜKA & Digital Druck GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Wehrstraße 13 c, 08371 Glauchau
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 20051
EUID
DEU1206.HRB20051
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
308 IN 696/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Oliver Junghänel
Adresse
Dr.-Friedrichs-Ring 10, 08056 Zwickau
Telefon
0375 30347 0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
07.04.2025 , 16:32 Uhr
Eröffnung
01.06.2025 , 08:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
21.07.2025
Widerspruchsfrist
01.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Groß- und Einzelhandel mit Büroausstattung, Digitaldruck, Kopier- und Werbeservice
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BÜKA & Digital Druck GmbH ist am 01.06.2025 um 08:30 Uhr eröffnet worden. Zuvor war am 07.04.2025 Oliver Junghänel zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden. Zum endgültigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Oliver Junghänel bestellt worden, der zudem mit der Durchführung von Zustellungen beauftragt ist. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 21.07.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden und Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Auf einen Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 01.09.2025 beim Amtsgericht Chemnitz einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 308 IN 696/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BÜKA & Digital Druck GmbH, Wehrstraße 13 c, 08371 Glauchau, Amtsgericht Chemnitz, HRB 20051
vertreten durch die Geschäftsführerin Ute Schenke
ergeht am 01.06.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Ve…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 308 IN 696/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BÜKA & Digital Druck GmbH, Wehrstraße 13 c, 08371 Glauchau, Amtsgericht Chemnitz, HRB 20051
vertreten durch die Geschäftsführerin Ute Schenke
ergeht am 01.06.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Groß- und Einzelhandel mit Büroausstattung, Digitaldruck, Kopierer- und Werbeservice) wird am 01.06.2025 um 08:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Oliver Junghänel
Dr.-Friedrichs-Ring 10
08056 Zwickau
Telefon geschäftlich: 0375 30347 0
Telefax: 0375 30347 22
Email geschäftlich: zwickau@hkp-rechtsanwaelte.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 21.07.2025 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 01.09.2025 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 308 IN 696/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der BÜKA & Digital Druck GmbH, Wehrstraße 13 c, 08371 Glauchau, Amtsgericht Chemnitz, HRB 20051
vertreten durch die Geschäftsführerin Ute Schenke
- wurde am 07.04.2025 um 16:32 Uhr Oliver Junghänel,…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 308 IN 696/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der BÜKA & Digital Druck GmbH, Wehrstraße 13 c, 08371 Glauchau, Amtsgericht Chemnitz, HRB 20051
vertreten durch die Geschäftsführerin Ute Schenke
- wurde am 07.04.2025 um 16:32 Uhr Oliver Junghänel, Dr.-Friedrichs-Ring 10, 08056 Zwickau, Telefon geschäftlich 0375 30347 0, Email geschäftlich zwickau@hkp-rechtsanwaelte.de, Telefax 0375 30347 22 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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