Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bengs Projekt UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 27354
EUID
DEG1312.HRB27354
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6.70 IN 168/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Justus Schneidewind
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 50, 14469 Potsdam
Termine & Fristen
Stellungnahmefrist
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bengs Projekte UG (haftungsbeschränkt) hat der Insolvenzverwalter am 04.02.2025 einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung für die vorläufige Verwaltung gestellt. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Justus Schneidewind, hat sein Amt im Zeitraum vom 20.11.2024 bis zum 10.12.2024 ausgeübt. Mit Beschluss vom 24.03.2025 wurde die Regelvergütung sowie die Auslagenpauschale und die Umsatzsteuer festgesetzt. Der Wert des Vermögens zum Zeitpunkt der Eröffnung betrug 95.58,92 €. Die Insolvenzgläubiger haben die Gelegenheit, innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Bengs Projekte UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 27354 P), Am Fährgut 11, 14476 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heiko Bengs wurden die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalt…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Bengs Projekte UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 27354 P), Am Fährgut 11, 14476 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heiko Bengs wurden die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Justus Schneidewind, Friedrich-Ebert-Straße 50, 14469 Potsdam festgesetzt.
Gründe: Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 20.11.2024 bis zum 10.12.2024 ausgeübt. Es besteht gem. §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO i.V.m. § 11 InsVV ein gesonderter Anspruch auf Vergütung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Die Vergütung berechnet sich gemäß § 10 InsVV in entsprechender Anwendung des ersten Abschnittes der InsVV. Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält in der Regel 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters bezogen auf das Vermögen, auf das sich die Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat. Der Wert des Vermögens zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens betrug 95.58,92 €. Es wurde die Regelvergütung festgesetzt.
Zusätzlich erfolgte die Festsetzung der Auslagenpauschale und der Umsatzsteuer (§§ 7, 8 InsVV). Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6.70 IN 168/24, Amtsgericht Potsdam, 24. März 2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Bengs Projekte UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 27354 P), Am Fährgut 11, 14476 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heiko Bengs hat der Verwalter am 04.02.2025 einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung für die vorläufige Ver…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Bengs Projekte UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 27354 P), Am Fährgut 11, 14476 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heiko Bengs hat der Verwalter am 04.02.2025 einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung für die vorläufige Verwaltung gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 12. Februar 2025, 6.70 IN 168/24
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