Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Berger Engineering GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Niedersedlitzer Platz 4a, 01259 Dresden
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 3880
EUID
DEU1104.HRB3880
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
531/542 IN 487/24
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Nicolas Rebel
Adresse
Königstraße 17, 01097 Dresden
Telefon
0351 20536 0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
27.03.2024 , 12:10 Uhr
Eröffnung
13.05.2024 , 15:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
24.06.2024
Frist für Anträge und Stellungnahmen
05.08.2024
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung und Konstruktion von Sondermaschinen für die Erstellung von Projektierungen und Ausarbeitungen von Studien aller Art sowie die Vergabe von Fertigungsaufträgen an externe Firmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Berger Engineering GmbH ist am 13.05.2024 eröffnet worden. Zuvor war am 27.03.2024 Nicolas Rebel zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und allgemeine Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden. Der vorläufige Verwalter ist nun als endgültiger Insolvenzverwalter tätig. Forderungen im Rang des § 38 InsO sind bis zum 24.06.2024 anzumelden. Anträge, Stellungnahmen und Widersprüche gegen die Feststellung von Forderungen sind bis zum 05.08.2024 beim Amtsgericht Dresden einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531 IN 487/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Berger Engineering GmbH, Niedersedlitzer Platz 4a, 01259 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 3880
vertreten durch den Geschäftsführer Johannes Niesel
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Hau…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531 IN 487/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Berger Engineering GmbH, Niedersedlitzer Platz 4a, 01259 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 3880
vertreten durch den Geschäftsführer Johannes Niesel
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Haupt
- wurde am 27.03.2024 um 12:10 Uhr Nicolas Rebel, Königstraße 17, 01097 Dresden, Email geschäftlich insodresden@whitecase.com, Telefax 0351 20536 79, Telefon geschäftlich 0351 20536 0, Website inso.whitecase.com zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531/542 IN 487/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Berger Engineering GmbH, Niedersedlitzer Platz 4a, 01259 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 3880
vertreten durch den Geschäftsführer Johannes Niesel
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Haupt
- w…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531/542 IN 487/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Berger Engineering GmbH, Niedersedlitzer Platz 4a, 01259 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 3880
vertreten durch den Geschäftsführer Johannes Niesel
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Haupt
- wurde am 13.05.2024 um 15:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Nicolas Rebel, Königstraße 17, 01097 Dresden, Email geschäftlich: insodresden@whitecase.com Telefax: 0351 20536 79 Telefon geschäftlich: 0351 20536 0
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 24.06.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 05.08.2024 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.