Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Berliner EMB Wach- und Schließgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 37588
EUID
DEG1312.HRB37588
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
531 IN 1966/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Tino Schweizer
Adresse
Hohe Straße 22, 01069 Dresden
Telefon
0351 8113060
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
27.07.2026 , 14:23 Uhr
Eröffnung
28.08.2026 , 12:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
09.10.2026
Einreichfrist Anträge und Stellungnahmen
20.11.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Dresden hat am 27.07.2026 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Berliner EMB Wach- und Schließgesellschaft mbH vorläufige Maßnahmen angeordnet. Tino Schweizer ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Dieser ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen. Über Gegenstände der Insolvenzmasse dürfen Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sein (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt). Drittschuldner haben nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten, sofern dieser nicht anders zustimmt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Berliner EMB Wach- und Schließgesellschaft mbH wurde am 27.07.2026 durch das Amtsgericht Dresden mit der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters und der Anordnung eines allgemeinen Zustimmungsvorbehalts eingeleitet. Am 28.08.2026 ist das Insolvenzverfahren eröffnet …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Berliner EMB Wach- und Schließgesellschaft mbH wurde am 27.07.2026 durch das Amtsgericht Dresden mit der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters und der Anordnung eines allgemeinen Zustimmungsvorbehalts eingeleitet. Am 28.08.2026 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwalt Tino Schweizer ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind bis zum 09.10.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte sind unverzüglich anzuzeigen. Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über verschiedene Verfahrensfragen sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 20.11.2026 beim Amtsgericht Dresden einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531 IN 1966/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Berliner EMB Wach- und Schließgesellschaft mbH, Hartigstr 10, 01127 Dresden, Amtsgericht Potsdam , HRB 37588
vertreten durch die Geschäftsführerin Regina Elzbieta Stasiak
- wurde am 27.07.2026 u…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531 IN 1966/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Berliner EMB Wach- und Schließgesellschaft mbH, Hartigstr 10, 01127 Dresden, Amtsgericht Potsdam , HRB 37588
vertreten durch die Geschäftsführerin Regina Elzbieta Stasiak
- wurde am 27.07.2026 um 14:23 Uhr Tino Schweizer, Hohe Straße 22, 01069 Dresden, Telefon geschäftlich 0351 8113060, Telefax 0351 81130620, Email geschäftlich dresden@mfp-law.com, Email geschäftlich 2 tino.schweizer@mfp-law.com zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 551/531 IN 1966/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Berliner EMB Wach- und Schließgesellschaft mbH, Hartigstr 10, 01127 Dresden, Amtsgericht Potsdam , HRB 37588
vertreten durch die Geschäftsführerin Regina Elzbieta Stasiak
- wurde am 28.08.2026 um 12:3…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 551/531 IN 1966/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Berliner EMB Wach- und Schließgesellschaft mbH, Hartigstr 10, 01127 Dresden, Amtsgericht Potsdam , HRB 37588
vertreten durch die Geschäftsführerin Regina Elzbieta Stasiak
- wurde am 28.08.2026 um 12:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Tino Schweizer, Hohe Straße 22, 01069 Dresden, Telefon geschäftlich: 0351 8113060 Telefax: 0351 81130620 Email geschäftlich 2: tino.schweizer@mfp-law.com Email geschäftlich: dresden@mfp-law.com
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 09.10.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 20.11.2026 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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