Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Thiele Grußkarten Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Schulstraße 3, 01454 Radeberg
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 29385
EUID
DEU1104.HRB29385
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
532 IN 1334/26
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Torsten Sommer
Adresse
Ermischstraße 2 b, 01067 Dresden
Telefon
0351 79 66 95 0, 0179 6673648
Termine & Fristen
Bestellung vorläufiger Insolvenzverwalter und Anordnung vorläufiger Maßnahmen
28.07.2026 , 15:10 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung von Artikeln und Systemen sowie die Belieferung und Bestückung von Handelssystemen und Handelseinrichtungen im Bereich Papeterie
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Dresden hat am 28.07.2026 um 15:10 Uhr das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thiele Grußkarten Service GmbH, Radeberg, eröffnet und Torsten Sommer zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der vorläufige Verwalter ist ermächtigt, Bankguthaben entgegenzunehmen. Es ist ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO angeordnet worden, sodass Verfügungen der Schuldnerin über die Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des Verwalters wirksam sind und Drittschuldner nur an den Verwalter leisten dürfen. Gegen die Entscheidung steht die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532 IN 1334/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Thiele Grußkarten Service GmbH, Schulstraße 3, 01454 Radeberg, Amtsgericht Dresden , HRB 29385
vertreten durch den Geschäftsführer Mario Thiele
- wurde am 28.07.2026 um 15.10 Uhr Torsten Sommer,…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532 IN 1334/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Thiele Grußkarten Service GmbH, Schulstraße 3, 01454 Radeberg, Amtsgericht Dresden , HRB 29385
vertreten durch den Geschäftsführer Mario Thiele
- wurde am 28.07.2026 um 15.10 Uhr Torsten Sommer, Ermischstraße 2 b, 01067 Dresden, Telefon geschäftlich 0351 79 66 95 0, Telefon mobil 0179 6673648, Telefax 0361 7312344 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Rechtsbehelfsbelehrung:
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Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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