Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Besir Dozovic GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Sandrocken 1, 49681 Garrel
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRB 213245
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEP3210.HRB213245
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cloppenburg
Aktenzeichen
9 IN 31/24
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Nadine Stahmann
Adresse
Karlstraße 23, 26123 Oldenburg
Telefon
0441-77 06 21 25
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
01.11.2024 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.12.2024
Berichts- und Prüfungstermin
20.12.2024 , 10:00 Uhr
Besondere Gläubigerversammlung
07.03.2025 , 09:30 Uhr
Stichtag Prüfungstermin
06.11.2026
Schlusstermin
04.12.2026
Gegenstand des Unternehmens
Durchführung von Bauarbeiten aller Art und damit zusammenhängender Tätigkeiten.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Baugewerbe
Geschäftstätigkeit
Durchführung von Bauarbeiten aller Art
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Besir Dozovic GmbH ist eröffnet. Die Gläubiger wurden zu einer besonderen Gläubigerversammlung am 07.03.2025 geladen, um über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin gemäß § 160 InsO abzustimmen, insbesondere den Abschluss eines Vergleichs oder Schiedsvertrags. Die Entscheidung des Gerichts vom 26.02.2025 kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung oder Verkündung durch befristete Erinnerung beim Amtsgericht Cloppenburg angefochten werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Besir Dozovic GmbH ist am 01.11.2024 um 08:00 Uhr eröffnet worden. Rechtsanwältin Nadine Stahmann ist zur Insolvenzverwalterin bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 06.12.2024 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin wurde für den…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Besir Dozovic GmbH ist am 01.11.2024 um 08:00 Uhr eröffnet worden. Rechtsanwältin Nadine Stahmann ist zur Insolvenzverwalterin bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 06.12.2024 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin wurde für den 20.12.2024 angesetzt, der zugleich der Entscheidung über die Person der Insolvenzverwalterin, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie weitere Verfahrensfragen dient. Später hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (§ 208 InsO). Zudem wurde eine besondere Gläubigerversammlung für den 07.03.2025 anberaumt, um über besonders bedeutsame Rechtshandlungen nach § 160 InsO zu beschließen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Besir Dozovic GmbH ist am 01.11.2024 um 08:00 Uhr durch das Amtsgericht Cloppenburg eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist die Rechtsanwältin Nadine Stahmann bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 06.12.2024 bei der Insol…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Besir Dozovic GmbH ist am 01.11.2024 um 08:00 Uhr durch das Amtsgericht Cloppenburg eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist die Rechtsanwältin Nadine Stahmann bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 06.12.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen sowie zur Beschlussfassung über die Person der Insolvenzverwalterin und die Einsetzung eines Gläubigerausschusses ist für den 20.12.2024 um 10:00 Uhr angesetzt worden. Später hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (§ 208 InsO). Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angeordnet; der Stichtag für Widersprüche ist auf den 06.11.2026 bestimmt worden. Zudem ist eine besondere Gläubigerversammlung für den 07.03.2025 um 09:30 Uhr zur Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen nach § 160 InsO, insbesondere den Abschluss eines Vergleichs, anberaumt worden.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Besir Dozovic GmbH mit Sitz in Garrel ist am 01.11.2024 um 08:00 Uhr eröffnet worden. Als Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Nadine Stahmann aus Oldenburg bestellt. Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 06.12.2024 anzumelden. Am 20.12.2024 um 10:00 Uhr…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Besir Dozovic GmbH mit Sitz in Garrel ist am 01.11.2024 um 08:00 Uhr eröffnet worden. Als Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Nadine Stahmann aus Oldenburg bestellt. Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 06.12.2024 anzumelden. Am 20.12.2024 um 10:00 Uhr fand der Berichts- und Prüfungstermin vor dem Amtsgericht Cloppenburg statt, bei dem unter anderem über die Person der Insolvenzverwalterin und die Einsetzung eines Gläubigerausschusses zu entscheiden war. Am 27.11.2024 hat die Insolvenzverwalterin die Masseunzulänglichkeit angezeigt, da die Insolvenzmasse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Am 07.03.2025 um 09:30 Uhr wurde eine besondere Gläubigerversammlung abgehalten, um über den Abschluss eines Vergleichs oder Schiedsvertrags zur Beilegung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert zu beschließen. Am 25.09.2026 wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, mit einem Stichtag für Widersprüche am 06.11.2026. Am 07.10.2026 wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung und Erhebung von Einwendungen ist auf den 04.12.2026 angesetzt. Die Insolvenzmasse beträgt 249.690,43 EUR, die angemeldeten Forderungen belaufen sich auf 317.808,35 EUR.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 31/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Besir Dozovic GmbH, Sandrocken 1, 49681 Garrel (AG Oldenburg, HRB 213245), vertr. d.: 1. Besir Dozovic, Auf´m Halskamp 1, 49681 Garrel, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Zecir Dozovic, Auf´m Halskamp 1, 49681 Garrel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Term…
9 IN 31/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Besir Dozovic GmbH, Sandrocken 1, 49681 Garrel (AG Oldenburg, HRB 213245), vertr. d.: 1. Besir Dozovic, Auf´m Halskamp 1, 49681 Garrel, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Zecir Dozovic, Auf´m Halskamp 1, 49681 Garrel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Freitag, 07.03.2025, 09:30 Uhr, Saal 6, Hauptgebäude, Burgstraße 9, 49661 Cloppenburg.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 26.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 31/24: Über das Vermögen der Besir Dozovic GmbH, Sandrocken 1, 49681 Garrel (AG Oldenburg, HRB 213245), vertr. d.: Besir Dozovic, Auf´m Halskamp 1, 49681 Garrel, (Geschäftsführer), ist am 01.11.2024 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Nadine Stahmann, Karls…
9 IN 31/24: Über das Vermögen der Besir Dozovic GmbH, Sandrocken 1, 49681 Garrel (AG Oldenburg, HRB 213245), vertr. d.: Besir Dozovic, Auf´m Halskamp 1, 49681 Garrel, (Geschäftsführer), ist am 01.11.2024 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Nadine Stahmann, Karlstraße 23, 26123 Oldenburg (Oldenburg), Tel.: 0441-77 06 21 25, Fax: 0441-96 02 61 11, E-Mail: info@stahmann-insolvenzverwaltung.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 06.12.2024 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Freitag, 20.12.2024, 10:00 Uhr, Saal 6, Hauptgebäude, Burgstraße 9, 49661 Cloppenburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 04.11.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 31/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Besir Dozovic GmbH, Sandrocken 1, 49681 Garrel (AG Oldenburg, HRB 213245), vertr. d.: Besir Dozovic, Auf´m Halskamp 1, 49681 Garrel, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen b…
9 IN 31/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Besir Dozovic GmbH, Sandrocken 1, 49681 Garrel (AG Oldenburg, HRB 213245), vertr. d.: Besir Dozovic, Auf´m Halskamp 1, 49681 Garrel, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Cloppenburg, 27.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 31/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Besir Dozovic GmbH, Sandrocken 1, 49681 Garrel (AG Oldenburg, HRB 213245), vertr. d.: 1. Besir Dozovic, Auf´m Halskamp 1, 49681 Garrel, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Zecir Dozovic, Auf´m Halskamp 1, 49681 Garrel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die …
9 IN 31/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Besir Dozovic GmbH, Sandrocken 1, 49681 Garrel (AG Oldenburg, HRB 213245), vertr. d.: 1. Besir Dozovic, Auf´m Halskamp 1, 49681 Garrel, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Zecir Dozovic, Auf´m Halskamp 1, 49681 Garrel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 06.11.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 25.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 31/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Besir Dozovic GmbH, Sandrocken 1, 49681 Garrel (AG Oldenburg, HRB 213245), vertr. d.: 1. Besir Dozovic, Auf´m Halskamp 1, 49681 Garrel, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Zecir Dozovic, Auf´m Halskamp 1, 49681 Garrel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der …
9 IN 31/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Besir Dozovic GmbH, Sandrocken 1, 49681 Garrel (AG Oldenburg, HRB 213245), vertr. d.: 1. Besir Dozovic, Auf´m Halskamp 1, 49681 Garrel, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Zecir Dozovic, Auf´m Halskamp 1, 49681 Garrel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Cloppenburg, 07.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 31/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Besir Dozovic GmbH, Sandrocken 1, 49681 Garrel (AG Oldenburg, HRB 213245), vertr. d.: 1. Besir Dozovic, Auf´m Halskamp 1, 49681 Garrel, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Zecir Dozovic, Auf´m Halskamp 1, 49681 Garrel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die …
9 IN 31/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Besir Dozovic GmbH, Sandrocken 1, 49681 Garrel (AG Oldenburg, HRB 213245), vertr. d.: 1. Besir Dozovic, Auf´m Halskamp 1, 49681 Garrel, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Zecir Dozovic, Auf´m Halskamp 1, 49681 Garrel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Schlusstermin wird bestimmt auf:
04.12.2026.
Der Termin dient der
a) Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 07.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 31/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Besir Dozovic GmbH, Sandrocken 1, 49681 Garrel (AG Oldenburg, HRB 213245), vertr. d.: 1. Besir Dozovic, Auf´m Halskamp 1, 49681 Garrel, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Zecir Dozovic, Auf´m Halskamp 1, 49681 Garrel, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteil…
9 IN 31/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Besir Dozovic GmbH, Sandrocken 1, 49681 Garrel (AG Oldenburg, HRB 213245), vertr. d.: 1. Besir Dozovic, Auf´m Halskamp 1, 49681 Garrel, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Zecir Dozovic, Auf´m Halskamp 1, 49681 Garrel, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cloppenburg zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Nadine Stahmann, Karlstraße 23, 26123 Oldenburg (Oldenburg), Tel.: 0441-77 06 21 25, Fax: 0441-96 02 61 11, E-Mail: info@stahmann-insolvenzverwaltung.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Masse: 249.690,43 EUR
Forderungen: 317.808,35 EUR
Amtsgericht Cloppenburg, 08.10.2026
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