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Insolvenzprofil
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gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Best Job Personalservice GmbH ist nach Abhaltung des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
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