Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Beta GT Holding GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Oberfeld 36, 82319 Starnberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 262569
Stammkapital
25.002,00 EUR
EUID
DED2601V.HRB262569
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Weilheim i.OB
Aktenzeichen
2 IN 319/26
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Eröffnung
18.09.2026 , 11:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.10.2026
Berichtstermin
13.10.2026 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
13.10.2026 , 11:00 Uhr
Insolvenzplan-Abstimmung
13.10.2026 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Halten und Verwalten von Beteiligungen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Holding & Beteiligungen
Subbranche
Beteiligungsverwaltung
Geschäftstätigkeit
Halten und Verwalten von Beteiligungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beta GT Holding GmbH ist am 18.09.2026 um 11:00 Uhr wegen drohender Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Zum Sachwalter ist Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 05.10.2026 bei dem Sachwalter anzumelden. Ein Berichtstermin sowie ein Prüfungstermin sind für den 13.10.2026 um 11:00 Uhr im Sitzungssaal 007 in Weilheim anberaumt worden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Insolvenzplanverfahren
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beta GT Holding GmbH ist am 18.09.2026 wegen drohender Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz als Sachwalter bestellt. Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 05.10.2026 anzumelden. Ein gem…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beta GT Holding GmbH ist am 18.09.2026 wegen drohender Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz als Sachwalter bestellt. Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 05.10.2026 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin zur Erörterung des Insolvenzplans, zur Abstimmung darüber sowie zur Prüfung nachrangiger Forderungen ist für den 13.10.2026 anberaumt. Die Stellungnahme zum Insolvenzplan kann bis zum 29.09.2026 erfolgen.
Originalbekanntmachung · Insolvenzplanverfahren
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beta GT Holding GmbH ist am 18.09.2026 wegen drohender Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz als Sachwalter bestellt. Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 05.10.2026 anzumelden. Ein gem…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beta GT Holding GmbH ist am 18.09.2026 wegen drohender Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz als Sachwalter bestellt. Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 05.10.2026 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin zur Erörterung des Insolvenzplans, Abstimmung sowie Prüfung der nachrangigen Forderungen ist für den 13.10.2026 anberaumt. Die Stellungnahme zum Insolvenzplan kann bis zum 29.09.2026 erfolgen.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beta GT Holding GmbH ist am 18.09.2026 um 11:00 Uhr wegen drohender Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Es wurde Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz zum Sachwalter bestellt. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 05.10…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beta GT Holding GmbH ist am 18.09.2026 um 11:00 Uhr wegen drohender Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Es wurde Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz zum Sachwalter bestellt. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 05.10.2026 beim Sachwalter anzumelden. Ein Berichtstermin sowie ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung waren ursprünglich für den 13.10.2026 anberaumt. Zudem wurde ein Termin zur Erörterung und Abstimmung über einen Insolvenzplan für denselben Tag bestimmt. Am 06.10.2026 hat die Schuldnerin die Einstellung des Insolvenzverfahrens mit Zustimmung der Gläubiger beantragt. Gleichzeitig wurde der Erörterungs- und Abstimmungstermin vom 13.10.2026 aufgehoben, da der Insolvenzplan zurückgezogen wurde. Die Insolvenzgläubiger können binnen einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich Widerspruch gegen den Einstellungsantrag erheben. Der Antrag liegt zur Einsichtnahme bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts vor.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 319/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Beta GT Holding GmbH, Oberfeld 36, 82319 Starnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Pfunder Michael
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 262569
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Barckhaus Rechtsanwälte PartG m…
2 IN 319/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Beta GT Holding GmbH, Oberfeld 36, 82319 Starnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Pfunder Michael
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 262569
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Barckhaus Rechtsanwälte PartG mbB, Barckhausstraße 10, 60325 Frankfurt, Gz.: Az: BA 0547-26
Geschäftszweig/Beschäftigung: Halten und Verwalten von Beteiligungen
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit am 18.09.2026 um 11.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Schwartz Harald
Marsstraße 24, 80335 München
Telefon: +49 (89) 386679950
Telefax: +49 (89) 386679951800
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 05.10.2026 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Sachwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 13.10.2026, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 007, Ebene 1, Waisenhausstraße 5, 82362 Weilheim
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 13.10.2026, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 007, Ebene 1, Waisenhausstraße 5, 82362 Weilheim
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Sachwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
9. Gemäß § 149 Abs. 1 S. 2 InsO wird angeordnet, dass Wertpapiere und Kostbarkeiten bei einem Kreditinstitut im Sinne des § 1807 Abs. 1 Nr. 5 BGB zu hinterlegen sind, ferner, dass vorhandenes Geld auf einem Insolvenzkonto dort anzulegen ist.
10. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
11. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 26.08.2026 beim Insolvenzgericht Weilheim i.OB eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Weilheim i.OB
Alpenstr. 16
82362 Weilheim i.OB
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Weilheim i.OB
Alpenstr. 16
82362 Weilheim i.OB
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 18.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 319/26
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Beta GT Holding GmbH, Oberfeld 36, 82319 Starnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Pfunder Michael
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 262569
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Barckhaus Rechtsanwä…
2 IN 319/26
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Beta GT Holding GmbH, Oberfeld 36, 82319 Starnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Pfunder Michael
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 262569
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Barckhaus Rechtsanwälte PartG mbB, Barckhausstraße 10, 60325 Frankfurt, Gz.: Az: BA 0547-26
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Terminsbestimmung:
1. In dem am 18.09.2026 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 InsO bis 05.10.2026 schriftlich bei dem Sachwalter
Rechtsanwalt Dr. Schwartz Harald
Marsstraße 24, 80335 München
Telefon: +49 (89) 386679950
Telefax: +49 (89) 386679951800
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
2. Termin zur Prüfung der nachrangig angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf
Dienstag, 13.10.2026, 11:00 Uhr
Sitzungssaal 007, Ebene 1, Waisenhausstraße 5, 82362 Weilheim
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis des Prüfungstermins keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 22.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 319/26
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Beta GT Holding GmbH, Oberfeld 36, 82319 Starnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Pfunder Michael
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 262569
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Barckhaus Rechtsanwä…
2 IN 319/26
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Beta GT Holding GmbH, Oberfeld 36, 82319 Starnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Pfunder Michael
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 262569
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Barckhaus Rechtsanwälte PartG mbB, Barckhausstraße 10, 60325 Frankfurt, Gz.: Az: BA 0547-26
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Terminsbestimmung:
1. Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
wird bestimmt auf
Dienstag, 13.10.2026, 11:00 Uhr
Sitzungssaal 007, Ebene 1, Waisenhausstraße 5, 82362 Weilheim
2. Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme zum Insolvenzplan bis 29.09.2026.
3. Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden.
Gemäß § 253 Abs. 3 InsO ist die sofortige Beschwerde gegen die gerichtliche Bestätigung des Insolvenzplans nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gleichzeitig gegen den Plan gestimmt hat.
Der Vorlegende ist berechtigt, einzelne Regelungen des Insolvenzplans aufgrund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch in demselben Termin abgestimmt werden, § 240 InsO.
Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 22.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 319/26
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Beta GT Holding GmbH, Oberfeld 36, 82319 Starnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Pfunder Michael
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 262569
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Barckhaus Rechtsanwä…
2 IN 319/26
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Beta GT Holding GmbH, Oberfeld 36, 82319 Starnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Pfunder Michael
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 262569
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Barckhaus Rechtsanwälte PartG mbB, Barckhausstraße 10, 60325 Frankfurt, Gz.: Az: BA 0547-26
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Beschluss:
Der Beschluss vom 22.09.2026 wird dahingehend ergänzt, dass die Gläubiger ihre nachrangigen Forderungen auch der Rangklasse § 39 Abs. 2 InsO bis 05.10.2026 schriftlich bei dem Sachwalter anzumelden haben.
Im Übrigen verbleibt es bei den Bestimmungen aus dem Beschluss vom 22.09.2026.
Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 24.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 319/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Beta GT Holding GmbH, Oberfeld 36, 82319 Starnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Pfunder Michael
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 262569
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Barckhaus Rechtsanwält…
2 IN 319/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Beta GT Holding GmbH, Oberfeld 36, 82319 Starnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Pfunder Michael
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 262569
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Barckhaus Rechtsanwälte PartG mbB, Barckhausstraße 10, 60325 Frankfurt, Gz.: Az: BA 0547-26
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erlässt das Amtsgericht Weilheim i.OB am 06.10.2026 folgenden
Beschluss
Der Erörterungs- und Abstimmungstermin vom Dienstag, 13.10.2026, 11:00 Uhr, wird aufgehoben.
Grund: Von Amts wegen (Insolvenzplan wurde zurückgezogen)
Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - Weilheim, den 06.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 319/26
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Beta GT Holding GmbH, Oberfeld 36, 82319 Starnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Pfunder Michael
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 262569
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Barckhaus Rechtsanwä…
2 IN 319/26
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Beta GT Holding GmbH, Oberfeld 36, 82319 Starnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Pfunder Michael
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 262569
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Barckhaus Rechtsanwälte PartG mbB, Barckhausstraße 10, 60325 Frankfurt, Gz.: Az: BA 0547-26
|
hat die Schuldnerin am 06.10.2026 beantragt, das Insolvenzverfahren mit Zustimmung der Gläubiger (§ 213 InsO) einzustellen.
Die Insolvenzgläubiger können binnen einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich Widerspruch gegen den Antrag erheben. Die Bekanntmachung gilt gem. § 9 InsO als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung im Internet zwei weitere Tage verstrichen sind.
Der vollständige Antrag sowie die zustimmende Erklärung des Gläubigers sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Weilheim i.OB - Insolvenzabteilung - zur Einsichtnahme durch die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 06.10.2026
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