Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BetonMix Fulda GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Fulda HRB 8353
EUID
DEM1301.HRB8353
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Fulda
Aktenzeichen
92 IN 61/26
Phase
Antragsverfahren
Termine & Fristen
Aufforderung Kostenvorschuss
08.09.2026
Beschlussdatum
01.10.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Fulda hat den Insolvenzantrag der BetonMix Fulda GmbH mangels Masse abgewiesen. Die Antragstellerin ist in das Schuldnerverzeichnis einzutragen. Der Antrag wurde auf Grundlage von § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen, da zwar ein Eröffnungsgrund vorliegt, aber keine Masse zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden ist. Eine Aufforderung zur Bereiterklärung eines Kostenvorschusses vom 08.09.2026 blieb ohne Reaktion. Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen. Der Gegenstandswert wurde auf bis zu 500 Euro festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Fulda
01.10.2026
Insolvenzgericht
92 IN 61/26
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der
BetonMix Fulda GmbH, Julius-Braun-Straße 7a, 36100 Petersberg (AG Fulda, HRB 8353),
vertreten durch:
Shazad Hayat, (Geschäftsführer),
- Antragstellerin -
wird der Antrag auf Eröffnung des I…
Amtsgericht Fulda
01.10.2026
Insolvenzgericht
92 IN 61/26
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der
BetonMix Fulda GmbH, Julius-Braun-Straße 7a, 36100 Petersberg (AG Fulda, HRB 8353),
vertreten durch:
Shazad Hayat, (Geschäftsführer),
- Antragstellerin -
wird der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen.
Es wird angeordnet, dass nach Rechtskraft dieses Beschlusses die Antragstellerin in das Schuldnerverzeichnis einzutragen ist, und zwar mit folgenden Daten:
BetonMix Fulda GmbH,
Nummer des Registerblatts im Handelsregister: AG Fulda, HRB 8353,
Sitz wie oben angegeben,
Datum der Eintragungsanordnung: 01.10.2026,
Eintragungsgrund:
Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse.
Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.
Der Gegenstandswert wird auf bis 500 Euro festgesetzt.
G r ü n d e :
Die Ablehnung des Eröffnungsantrages beruht auf § 26 Abs. 1 InsO.
Die durchgeführten Ermittlungen haben ergeben, dass zwar ein Eröffnungsgrund vorliegt, aber keine Masse vorhanden ist, die die Verfahrenskosten decken würde.
Auf den Beschluss vom 08.09.2026 - Aufforderung zur Bereiterklärung zur Zahlung eines Kostenvorschusses - erfolgte keine Reaktion.
Die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis hat gemäß § 26 Abs. 2 InsO i. V. m. § 882b Abs. 1 Nr. 3 ZPO zu erfolgen.
Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 4 InsO, 91 ZPO.
Der Gegenstandswert wird gemäß §§ 4 InsO, 58 GKG anhand der freien Masse festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Fulda, Königstraße 38, 36037 Fulda einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem Amtsgericht Fulda, Königstraße 38, 36037 Fulda eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Fulda, Königstraße 38, 36037 Fulda ankommt. Die Beschwerdeschrift ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der oben genannten Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Fulda eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 300,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Fulda an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Seifert
Richter am Amtsgericht a.w.a.R.
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