Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
KT Oberflächentechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Ebbetalstraße 26, 58840 Plettenberg
Handelsregister
Amtsgericht Iserlohn HRB 10452
EUID
DER2604.HRB10452
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
512/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Mirko Lehnert
Adresse
Julius-Reiber-Straße 15, 64293 Darmstadt
Telefon
06151 39682-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
02.10.2026 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Oberflächenveredelung und -behandlung von Metall- und Kunststoffartikeln sowie die Produktion und der Handel mit diesen und verwandten Artikeln.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Metallverarbeitung
Subbranche
Oberflächenbehandlung
Nebenbranche
Handel
Geschäftstätigkeit
Oberflächenveredelung von Metall- und Kunststoffartikeln sowie Produktion und Handel mit diesen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Verfahren über das Vermögen der KT Oberflächentechnik GmbH ist im Antragsverfahren. Am 02.10.2026 um 11:00 Uhr ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Mirko Lehnert bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann von der Antragstellerin sowie gegebenenfalls von Gläubigern innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 512/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der KT Oberflächentechnik GmbH, Ebbetalstraße 26, 58840 Plettenberg (AG Iserlohn, HRB 10452), vertr. d.: 1. Senol Topcu, Alzenauer Straße 70, 63517 Rodenbach, (Geschäftsführer), ist am 02.10.2026 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der A…
70 IN 512/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der KT Oberflächentechnik GmbH, Ebbetalstraße 26, 58840 Plettenberg (AG Iserlohn, HRB 10452), vertr. d.: 1. Senol Topcu, Alzenauer Straße 70, 63517 Rodenbach, (Geschäftsführer), ist am 02.10.2026 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Mirko Lehnert, Julius-Reiber-Straße 15, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151 39682-0, Fax: 06151 39682-20, E-Mail: darmstadt@schiebe.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 02.10.2026
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