Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BF Digital GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Lyoner Straße 14, 60528 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe HRB 13197
EUID
DEM1202.HRB13197
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main, Insolvenzgericht
Aktenzeichen
810 IN 520/23 B-10-6
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
30.09.2024
Widerspruchsfrist
14.10.2024
Einwendungsfrist
24.03.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Vertrieb von Baby- und Kindererzeugnissen im Wege des E-Commerce.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren der BF Digital GmbH ist dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt worden, nachdem die Verwertung der Masse beendet ist. Gläubiger können bis zum 24.03.2025 schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main vorbringen sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände stellen. Die entsprechenden Unterlagen liegen zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Gerichts aus.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BF Digital GmbH ist eröffnet. Der Schuldner hat seinen Sitz in Frankfurt am Main und wird durch den Geschäftsführer Danalds Kokins vertreten. Im Verfahren wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Forderungen angeordnet, wobei eine Widerspruchsfrist bis…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BF Digital GmbH ist eröffnet. Der Schuldner hat seinen Sitz in Frankfurt am Main und wird durch den Geschäftsführer Danalds Kokins vertreten. Im Verfahren wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Forderungen angeordnet, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 14.10.2024 bestand. Später ist das Verfahren in die Phase der Schlussverteilung übergegangen, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet war. Dem Insolvenzverwalter wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Für den Insolvenzverwalter wurden Vergütung und Auslagen festgesetzt. Gläubigern stand bis zum 24.03.2025 die Möglichkeit offen, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung zu erheben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände zu stellen. Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung wurden auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 520/23 B-10-6 In dem Insolvenzverfahren BF Digital GmbH, Lyoner Straße 14, 60528 Frankfurt am Main (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 13197),
vertreten durch:
Danalds Kokins, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Ve…
810 IN 520/23 B-10-6 In dem Insolvenzverfahren BF Digital GmbH, Lyoner Straße 14, 60528 Frankfurt am Main (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 13197),
vertreten durch:
Danalds Kokins, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 24.03.2025 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 28.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt am Main
28.01.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 520/23 B-10-6
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
BF Digital GmbH
Lyoner Straße 14
60528 Frankfurt am Main (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 13197),
werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Umsatzsteuer E…
Amtsgericht Frankfurt am Main
28.01.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 520/23 B-10-6
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
BF Digital GmbH
Lyoner Straße 14
60528 Frankfurt am Main (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 13197),
werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 7.670,04 erhält der Insolvenzverwalter unter Anwendung der Regelsätze eine Vergütung i.H.v. EUR XXX netto sowie antragsgemäß die Auslagenpauschale sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 520/23 B-10-6 - In dem Insolvenzverfahren BF Digital GmbH, Lyoner Straße 14, 60528 Frankfurt am Main (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 13197),
vertreten durch:
Danalds Kokins, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 30.09.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insol…
810 IN 520/23 B-10-6 - In dem Insolvenzverfahren BF Digital GmbH, Lyoner Straße 14, 60528 Frankfurt am Main (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 13197),
vertreten durch:
Danalds Kokins, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 30.09.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 14.10.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 14.08.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.