Der Betrieb von Fahrradwerkstätten, die Entwicklung und der Vertrieb von digitalen Lösungen sowie die Organisation der damit verbundenen Logistikleistungen sowie die Führung, Übernahme, Verwaltung und Betreuung von Gesellschaften und Beteiligungen, insbesondere solcher, deren Unternehmensgegenstand sich ganz, teilweise oder ergänzend auf die genannten Tätigkeitsbereiche erstreckt, sowie die Ausübung aller Nebentätigkeiten, die im weitesten Sinne dazugehören.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren der Vroom Repair GmbH ist am 06.02.2025 um 14:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Rechtsanwältin Fatma Kreft ist als Insolvenzverwalterin bestellt. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Gläubiger sind aufgefordert
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1482/24 V-82-: In dem Insolvenzverfahren Vroom Repair GmbH, Grüneburgweg 119, 60323 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 125835),
vertreten durch:
1. Domenic Wiegand, (Geschäftsführer),
2. Robert Kratz, (Geschäftsführer),
3. Guido Wulf, (Geschäftsführer), wurde am 06.02.2025 um 14:30 Uhr das Insolvenzver…
810 IN 1482/24 V-82-: In dem Insolvenzverfahren Vroom Repair GmbH, Grüneburgweg 119, 60323 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 125835),
vertreten durch:
1. Domenic Wiegand, (Geschäftsführer),
2. Robert Kratz, (Geschäftsführer),
3. Guido Wulf, (Geschäftsführer), wurde am 06.02.2025 um 14:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:
Rechtsanwältin Fatma Kreft, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 37 00 22 0, Fax: 069/ 37 00 22 11 1, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de, Internet: www.brinkmann-partner.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 1505/24 V-82 verbunden. Das Verfahren 810 IN 1482/24 V-82- führt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 06.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1482/24 V-1-9 Am 06.02.2025 um 14:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren Vroom Repair GmbH, Grüneburgweg 119, 60323 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 125835),
vertreten durch:
1. Domenic Wiegand, (Geschäftsführer),
2. Robert Kratz, (Geschäftsführer),
3. Guido Wulf, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insol…
810 IN 1482/24 V-1-9 Am 06.02.2025 um 14:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren Vroom Repair GmbH, Grüneburgweg 119, 60323 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 125835),
vertreten durch:
1. Domenic Wiegand, (Geschäftsführer),
2. Robert Kratz, (Geschäftsführer),
3. Guido Wulf, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Fatma Kreft, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 37 00 22 0, Fax: 069/ 37 00 22 11 1, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de, Internet: www.brinkmann-partner.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 21.04.2025
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 05.05.2025 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 19.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1482/24 V-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Vroom Repair GmbH, Grüneburgweg 119, 60323 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 125835), vertr. d.: 1. Domenic Wiegand, (Geschäftsführer), 2. Robert Kratz, (Geschäftsführer), 3. Guido Wulf, (Geschäftsführer), ist am 31.10.2024 um 11:11…
810 IN 1482/24 V-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Vroom Repair GmbH, Grüneburgweg 119, 60323 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 125835), vertr. d.: 1. Domenic Wiegand, (Geschäftsführer), 2. Robert Kratz, (Geschäftsführer), 3. Guido Wulf, (Geschäftsführer), ist am 31.10.2024 um 11:11 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Fatma Kreft, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 37 00 22 0, Fax: 069 / 37 00 22 11 1, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de, Internet: www.brinkmann-partner.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 31.10.2024
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