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Insolvenzprofil
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Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der bfm-net GmbH ist die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren erfolgt. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 11.04.2025 Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen zu erheben. Im weiteren Verlauf wurden Vergütungsanträge des ehemals vorläufigen Insolvenzverwalters sowie des endgültigen Insolvenzverwalters vorgelegt, welche Zuschläge von 15 % bzw. 30 % beinhalten. Für die Stellungnahme zu diesen Anträgen besteht eine Frist bis zum 11.09.2025.
Originalbekanntmachung
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