Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BG Hotelbetriebsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Heimhuder Straße 36, 20148 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 117398
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEK1101.HRB117398
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 420/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Eröffnung
01.03.2025 , 10:24 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.04.2025
Berichtstermin
15.05.2025 , 10:30 Uhr
Prüfungstermin
15.05.2025 , 10:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
der Betrieb von Hotelimmobilien in Form von unterschiedlichen Betreiberverträgen und die Durchführung aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Geschäfte.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Hotellerie & Tourismus
Subbranche
Hotels
Geschäftstätigkeit
Betrieb von Hotelimmobilien über verschiedene Betreiberverträge
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BG Hotelbetriebsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg ist am 01.03.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Eröffnungsbeschluss basiert auf einem am 20.12.2024 eingegangenen Antrag der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Denkhaus bestellt worden. Der im Eröffnungsverfahren eingesetzte vorläufige Gläubigerausschuss, bestehend aus der Bundesagentur für Anschaffung, Frau Irene Mayer-Jobst und der Quellness & Golf Resort GmbH & Co. Betriebs KG, wird im eröffneten Verfahren beibehalten. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.04.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung (Berichtstermin) sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) findet am 15.05.2025 um 10:30 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg statt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BG Hotelbetriebsgesellschaft mbH ist am 01.03.2025 um 10:24 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Antragsstellerin war die Schuldnerin selbst. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Denkhaus ernannt worden. Der im Eröffnungsverfahren einges…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BG Hotelbetriebsgesellschaft mbH ist am 01.03.2025 um 10:24 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Antragsstellerin war die Schuldnerin selbst. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Denkhaus ernannt worden. Der im Eröffnungsverfahren eingesetzte vorläufige Gläubigerausschuss wird beibehalten. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.04.2025 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am 15.05.2025 um 10:30 Uhr im Amtsgericht Hamburg angesetzt. In diesem Termin sollen unter anderem über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung des Gläubigerausschusses und den Fortgang des Verfahrens beschlossen werden. Eine weitere Bekanntmachung vom 12.08.2026 betrifft die Festsetzung der Vergütung für ein Mitglied des Gläubigerausschusses (Bundesagentur für Arbeit).
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 420/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 117398 eingetragenen BG Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Heimhuder Straße 36, 20148 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marek Nicolas Riegger
Geschäftszweig: Der Betrieb v…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 420/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 117398 eingetragenen BG Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Heimhuder Straße 36, 20148 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marek Nicolas Riegger
Geschäftszweig: Der Betrieb von Hotelimmobilien in Form von unterschiedlichen Betreiberverträgen und die Durchführung aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Geschäfte,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.03.2025, um 10:24 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 20.12.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg.
Der im Eröffnungsverfahren eingesetzte vorläufige Gläubigerausschuss, bestehend aus
Bundesagentur für Arbeit, diese vertreten durch Herrn Jens Greulich, Norderstraße 103, 20097 Hamburg,
Frau Irene Mayer-Jobst, c/o Hotel Maximilian, Kurallee 1, 94086 Bad Griesbach im Rottal und
Quellness & Golf Resort GmbH & Co. Betriebs KG, vertreten durch die Quellness & Golf Resort GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Gerleigner, Kurallee 1, 94086 Bad Griesbach im Rottal,
wird im eröffneten Verfahren beibehalten.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.04.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 15.05.2025, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 25.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67a IN 420/24
Amtsgericht Hamburg, 01.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 420/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 117398 eingetragenen BG Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Heimhuder Straße 36, 20148 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marek Riegger
Insolvenzve…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 420/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 117398 eingetragenen BG Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Heimhuder Straße 36, 20148 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marek Riegger
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Bundesagentur für Arbeit
diese vertr. d. Herrn Jens Greulich, Norderstraße 103, 20097 Hamburg wie folgt festgesetzt.
Endbetrag
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation der beantragte Betrag angemessen ist.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 413 eingesehen werden.
67a IN 420/24
Amtsgericht Hamburg, 12.08.2026
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