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Insolvenzeröffnung
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Das Insolvenzverfahren gegen die BG Immobilienverwaltungs GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Rostock hat zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung gemäß § 160 Abs. 1, Abs. 2 Nr. InsO ein schriftliches Verfahren angeordnet. Gegenstand der Beschlussfassung ist die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer Matthias Boywitt. Dieser Vergleich sieht die Zahlung eines Betrags in Höhe von etwa 17.100,00 € zur Abgeltung sämtlicher gegen ihn gerichteter Ansprüche vor. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 17.09.2026 beim Amtsgericht Rostock Zustimmungen und Einwendungen geltend zu machen. Sollte keinerlei Stimmabgabe erfolgen, gilt die Zustimmung nach § 160 Abs. 1 InsO als erteilt.
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