Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wunderling Cooperation UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Limescorso 8, Laden Nr. 8, 60439 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Wiesbaden HRB 29337
EUID
DEM1906.HRB29337
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 364/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Thomas Thöne
Kanzlei
Prof. Schmidt, Grünewald und Partner mbB
Adresse
Kornmarkt 4, 54290 Trier
Telefon
0611 763830-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
24.08.2026 , 10:22 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
die Führung eines Gastronomiebetriebes (Restaurant).
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 24.08.2026 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der Wunderling Cooperation UG (haftungsbeschränkt) die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Thomas Thöne bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Wiesbaden einlegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 364/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wunderling Cooperation UG (haftungsbeschränkt), Lindenweg 12, 65205 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 29337), vertr. d.: Recep Konuk, Hunsrückstraße 70, 65205 Wiesbaden, (Gesellschafter), ist am 24.08.2026 um 10:22 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermö…
10 IN 364/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wunderling Cooperation UG (haftungsbeschränkt), Lindenweg 12, 65205 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 29337), vertr. d.: Recep Konuk, Hunsrückstraße 70, 65205 Wiesbaden, (Gesellschafter), ist am 24.08.2026 um 10:22 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Thomas Thöne, Prof. Schmidt, Grünewald und Partner mbB, Kornmarkt 4, 54290 Trier, Tel.: 0611 763830-0, Fax: 0611 763830-29, E-Mail: wiesbaden@tbs-insolvenzverwalter.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 24.08.2026
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