Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BG Service- und Handelsgesellschaft mbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Sachsen
Adresse
Max-Hünig-Str. 20, 01109 Dresden
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRA 9600
EUID
DEU1104.HRA9600
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
564 IN 1926/18
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Eröffnung
12.02.2019
Anzeige Masseunzulänglichkeit
15.01.2024
Festsetzung Vergütung
26.05.2025
Frist Stellungnahmen
28.07.2025
Einstellung
08.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BG Service- und Handelsgesellschaft mbH & Co. KG ist am 12.02.2019 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht am 15.01.2024 die Masseunzulänglichkeit angezeigt. Das Verfahren ist gemäß § 211 InsO mit Beschluss vom 08.06.2026 nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt worden. Vor der Einstellung wurde eine abschließende Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Insolvenzgläubiger hatten die Möglichkeit, bis zum 28.07.2025 Stellungnahmen zur Schlussrechnung, zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis beim Amtsgericht Dresden einzureichen. Der Insolvenzverwalter erklärte, dass Forderungen von 23.926,84 EUR zu berücksichtigen sind, jedoch keine Masse zur Verteilung steht. Für die Tätigkeit des Verwalters wurde eine Vergütung festgesetzt, wobei die Teilungsmasse bei 4.416,03 EUR lag.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 1926/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BG Service- und Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, Max-Hünig-Straße 20, 01109 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRA 9600
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin BG Handels GmbH; d. vertreten …
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 1926/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BG Service- und Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, Max-Hünig-Straße 20, 01109 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRA 9600
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin BG Handels GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Torsten Gude
- wird die abschließende Gläubigerversammlung vor Einstellung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 28.07.2025 beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Verteilung gemäß Schlussverzeichnis zu berücksichtigen sind Forderungen von 23.926,84 EUR. Zur Verteilung steht keine Masse zur Verfügung."
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 1926/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BG Service- und Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, Max-Hünig-Straße 20, 01109 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRA 9600
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin BG Handels GmbH; d. vertreten …
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 1926/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BG Service- und Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, Max-Hünig-Straße 20, 01109 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRA 9600
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin BG Handels GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Torsten Gude
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 15.01.2024 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 1926/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BG Service- und Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, Max-Hünig-Straße 20, 01109 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRA 9600
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin BG Handels GmbH; d. vertreten …
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 1926/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BG Service- und Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, Max-Hünig-Straße 20, 01109 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRA 9600
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin BG Handels GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Torsten Gude
ergeht am 26.05.2025 nachfolgende Entscheidung:
Dem Insolvenzverwalter wird für die Tätigkeit die Vergütung antragsgemäß festgesetzt.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, die festgesetzte Vergütung aus der Masse zu entnehmen.
Gründe:
Das Verfahren wurde am 12.02.2019 eröffnet.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 06.05.2025 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt 4.416,03 EUR.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Weiterhin wurde für die übertragenen Zustellungen im Sinne des § 8 Absatz 3 der Insolvenzordnung ein Auslagenersatz in Höhe von 2,70 EUR pro Zustellung gewährt.
Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
oder bei dem
Landgericht Dresden
Lothringer Str. 1
01069 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung der Entscheidung.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei einem der oben genannten Gerichte eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 1926/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BG Service- und Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, Max-Hünig-Straße 20, 01109 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRA 9600
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin BG Handels GmbH; d. vertreten …
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 1926/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BG Service- und Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, Max-Hünig-Straße 20, 01109 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRA 9600
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin BG Handels GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Torsten Gude
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 08.06.2026 gemäß § 211 InsO nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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