Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 14472
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Insolvenzprofil
BGS Kunststoff Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 14472
EUID
DER1101.HRB14472
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 113/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Manfred Becker
Rolle
Geschäftsführer
Termine & Fristen
Einstellung
21.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BGS Kunststoff Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 14472, wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO). Das Verfahren ist durch den Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 21.08.2026 formell beendet. Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu, welches innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingelegt werden kann.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 113/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 14472 eingetragenen BGS Kunststoff Gesellschaft
mit beschränkter Haftung, Filchnerweg 7, 42329 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manfred…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 113/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 14472 eingetragenen BGS Kunststoff Gesellschaft
mit beschränkter Haftung, Filchnerweg 7, 42329 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manfred Becker,
wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss über die Einstellung des Insolvenzverfahrens nach § 207 InsO ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 216 Abs. 1 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht jedem Insolvenzgläubiger und dem Schuldner zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 eingesehen werden.
504 IN 113/23
Amtsgericht Düsseldorf, 21.08.2026
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