Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Die Entwicklung, der Betrieb und der Vertrieb von Softwarelösungen, Technologien, digitalen Systemen sowie die Erbringung von IT- und Technologiedienstleistungen. Schwerpunkte sind insbesondere der Bereich der Cyber Security, der Einsatz von künstlicher Intelligenz, Automatisierung, Datenanalyse, IT-Sicherheit, Prozessdigitalisierung sowie moderner IT-Architekturen. Die Gesellschaft konzipiert, realisiert und betreibt darüber hinaus digitale Ökosysteme zur intelligenten Vernetzung von Anwendungen, Plattformen und Geschäftsprozessen. Zum Gegenstand gehören außerdem cloudbasierte Architekturen, IT-Infrastrukturlösungen, mobile Anwendungen, softwaregestützte Serviceplattformen (SaaS) sowie die Integration bestehender Systeme mittels Schnittstellen, APIs und Middleware. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich der digitalen Transformation von Unternehmen sowie Leistungen in den Bereichen E-Commerce, Online-Marketing, Plattformbetrieb und der Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle. Sie ist ferner berechtigt, Schulungen durchzuführen, Beteiligungen einzugehen sowie alle Geschäfte vorzunehmen, die dem Unternehmenszweck unmittelbar oder mittelbar dienen.
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 24.08.2026 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der DF Cyber Security & Technologie GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 110313, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Natascha Habura bestellt worden. Die Schuldnerin darf über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin verfügen. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
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