Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Installation, Einrichtung und Wartung von PC´s und Telefonanlagen, Datenwiederherstellung und Datenrettung, DV- Beratung und Schulung, Konfiguration von Netzwerk und Einrichtung entsprechender Netzwerksoftware, Konfiguration von Computeranlagen, Entwicklung von Software und Softwareservice, PC-Service, insbesondere: Konfiguration der Systemdateien, Installation der System- und Anwendungssoftware, Strukturierte Verkabelung für die Vernetzung von Computeranlagen, Zusammenstellen der Hardware aus Modulen sowie der Modulaustausch, d. h. der Zusammenbau von Rechnern aus Fertigteilen, Auswechseln von Verschleißteilen, wie Druckerköpfen, Tintenpatronen, Tonerbehälter, Trommeln u. ä., technische Erweiterung durch den nachträglichen Einbau von Teilen zum Aufrüsten z. B. durch Karten oder Modulerweiterungen, Entsorgung und Recycling veralteter bzw. defekter Hardware, Einzelhandel mit Multimedia und Bekleidung, Einbau von Geräteteilen, PC Bau, Werbung für Betriebe & Marketing, Werkstatt-Services, Webdesign und Webhosting, Online Marketing, Kontierung, Buchführungshilfe, Buchhaltung.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BGTS-Services UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Ingolstadt anhängig. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Stefan Gebendorfer vertreten. Im Laufe des Verfahrens wurden mehrere Bekanntmachungen veröffentlicht, die den Stand der Forderungsprüfung und die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens betreffen. Zunächst wurde eine Frist zur Widerspruchseinlegung gegen nachträglich angemeldete Forderungen bis zum 12.06.2026 gesetzt (Bekanntmachung vom 17.04.2026). Eine frühere Bekanntmachung vom 17.03.2026 nannte eine Frist bis zum 12.05.2026. Später wurde bekanntgegeben, dass die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren erfolgen wird. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, bis einschließlich 20.08.2026 Widerspruch gegen Forderungsanmeldungen, Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie gegen die beabsichtigte Verfahrenseinstellung einzureichen. Sollte kein ausreichender Geldbetrag zur Deckung der Verfahrenskosten vorgeschossen werden, soll das Verfahren mangels Masse eingestellt werden. Der voraussichtlich notwendige Betrag beträgt 2.986,28 €. Zudem wurde die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Timo Plessow, festgesetzt. Die Festsetzung basiert auf einem Vermögenswert von XXX EUR, wobei der genaue Betrag nicht offengelegt wurde.
Originalbekanntmachung
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