Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HSR-Umzüge UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ingolstadt HRB 9351
EUID
DED5701V.HRB9351
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 165/23
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
12.06.2026
Widerspruchsfrist
17.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HSR-Umzüge UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Manching ist die Rechtsanwältin Manuela Pietzsch als Insolvenzverwalterin bestellt. Die Prüfung nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren; hierfür besteht die Möglichkeit, bis zum 12.06.2026 Widerspruch beim Insolvenzgericht einzulegen. Der Einstellungstermin nach § 211 InsO sowie die Prüfung weiterer Forderungen und die Erörterung der Schlussrechnung erfolgen ebenfalls im schriftlichen Verfahren. Hierbei können Beteiligte bis einschließlich 17.08.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung oder die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens vorlegen. Die Vergütung und die Auslagen der Insolvenzverwalterin sind gemäß Antrag vom 15.0_4.2026 festgesetzt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HSR-Umzüge UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Manuela Pietzsch, hat die Tätigkeit aufgenommen. Im schriftlichen Verfahren wurden nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen geprüft. Die Beteiligten hatten Gelegenheit,…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HSR-Umzüge UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Manuela Pietzsch, hat die Tätigkeit aufgenommen. Im schriftlichen Verfahren wurden nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen geprüft. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 12.06.2026 bzw. 17.08.2026 Forderungsanmeldungen zu widersprechen und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung vorzulegen. Das Verfahren ist mit Zustimmung des Gerichts in die Schlussverteilung übergegangen, wobei Masseunzulänglichkeit festgestellt wurde. Die Kosten des Verfahrens konnten in voller Höhe bezahlt werden. Auf die Masseverbindlichkeiten in Höhe von 14.693,72 EUR konnte ein Betrag von 1.313,02 EUR gezahlt werden. Die Höhe der festgestellten Forderungen beträgt insgesamt 41.843,35 EUR.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 165/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HSR-Umzüge UG (haftungsbeschränkt), Römerstraße 11, 85077 Manching, vertreten durch den Geschäftsführer Schmalzbauer Johannes Dietmar, verstorben am 01.03.2024
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 9351
- Schuldnerin -
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1. D…
IN 165/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HSR-Umzüge UG (haftungsbeschränkt), Römerstraße 11, 85077 Manching, vertreten durch den Geschäftsführer Schmalzbauer Johannes Dietmar, verstorben am 01.03.2024
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 9351
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 9 - 10 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 17.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 165/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HSR-Umzüge UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch d. Geschäftsführer, Römerstraße 11, 85077 Manching
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 9351
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO sowi…
IN 165/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HSR-Umzüge UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch d. Geschäftsführer, Römerstraße 11, 85077 Manching
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 9351
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 17.08.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 22.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
IN 165/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HSR-Umzüge UG (haftungsbeschränkt), vertreten…
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
IN 165/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HSR-Umzüge UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch d. Geschäftsführer, Römerstraße 11, 85077 Manching
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 9351
- Schuldnerin -
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Es folgt eine auszugsweise Veröffentlichung von Tenor (ohne Festsetzungsbeträge) und Beschlussbegründung:
Die Vergütung und die Auslagen der Rechtsanwältin Manuela Pietzsch, Fuggerstraße 9, 86150 Augsburg, für die Tätigkeit als Insolvenzverwalterin werden wie folgt festgesetzt:
Die Entnahme der Vergütung und der Auslagen aus der Insolvenzmasse wird gestattet.
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag der Insolvenzverwalterin vom 15.04.2026.
Ausgehend von einem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von XXX EUR beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) XXX EUR (Regelvergütung).
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ingolstadt
Neubaustr. 8
85049 Ingolstadt
oder bei dem
Landgericht Ingolstadt
Auf der Schanz 37
85049 Ingolstadt
einzulegen.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ingolstadt
Neubaustr. 8
85049 Ingolstadt
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde beziehungsweise die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eines der genannten Gerichte. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei einem der oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerdeschrift beziehungsweise die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde beziehungsweise Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 22.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Aktenzeichen: IN 165/23
Die Insolvenzverwalterin, Frau Rechtsanwältin Manuela Pietzsch, hat mitgeteilt:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HSR-Umzüge UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den Geschäftsführer, Römerstraße 11, 85077 Manching, Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Registe…
Aktenzeichen: IN 165/23
Die Insolvenzverwalterin, Frau Rechtsanwältin Manuela Pietzsch, hat mitgeteilt:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HSR-Umzüge UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den Geschäftsführer, Römerstraße 11, 85077 Manching, Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 9351, findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt.
Es liegt Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO vor. Die Abwicklung erfolgt nach § 209 InsO. Die Kosten des Verfahrens gemäß § 54 InsO können in voller Höhe bezahlt werden. Auf die Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 InsO in Höhe von 14.693,72 EUR kann ein Betrag von 1.313,02 EUR bezahlt werden.
Die Höhe der festgestellten Forderungen beträgt insgesamt 41.843,35 EUR.
Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht -Ingolstadt, Aktenzeichen IN 165/23, niedergelegt.
Augsburg, den 3. Juli 2026
Amtsgericht Insolvenzgericht Ingolstadt
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