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Insolvenzprofil
Biese, Axel Eduard Edwin
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRA 110341
EUID
DEP1103.HRA110341
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Goslar
Aktenzeichen
32 IN 6/26
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
05.02.2026 , 09:33 Uhr
Eröffnung
03.03.2026 , 09:38 Uhr
Forderungsanmeldefrist
11.05.2026
Prüfungstermin
02.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Axel Eduard Edwin Biese, Inhaber der Elch-Apotheke Axel Biese e.K., wurde am 03.03.2026 um 09:38 Uhr eröffnet. Zuvor waren am 05.02.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Henning Jung zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Der endgültige Insolvenzverwalter ist ebenfalls Rechtsanwalt Henning Jung. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 11.05.2026 anzumelden. Der Stichtag für die Prüfung der Forderungen ist der 02.06.2026. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Vorangegangen waren mehrere Beschlüsse zur Anordnung von Prüfungsterminen für nachträglich angemeldete Forderungen im Jahr 2024 (25.03.2024, 10.06.2024, 08.07.2024).
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Axel Eduard Edwin Biese, Inhaber der Elch-Apotheke in Goslar, ist am 03.03.2026 um 09:38 Uhr eröffnet worden. Zuvor waren bereits vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Henning Jung bestellt worden. Gläubiger haben ihre Forderungen bi…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Axel Eduard Edwin Biese, Inhaber der Elch-Apotheke in Goslar, ist am 03.03.2026 um 09:38 Uhr eröffnet worden. Zuvor waren bereits vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Henning Jung bestellt worden. Gläubiger haben ihre Forderungen bis zum 11.05.2026 anzumelden. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist auf den 02.06.2026 festgelegt. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
32 IN 6/26 : Über das Vermögen des Axel Eduard Edwin Biese, geb. am 11.02.1957, Kolberger Straße 30, 38642 Goslar, Inh. der Elch-Apotheke Axel Biese e.K. (AG Braunschweig, HRA 110341), ist am 03.03.2026 um 09:38 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Henning Jung, Thiestraße 5,…
32 IN 6/26 : Über das Vermögen des Axel Eduard Edwin Biese, geb. am 11.02.1957, Kolberger Straße 30, 38642 Goslar, Inh. der Elch-Apotheke Axel Biese e.K. (AG Braunschweig, HRA 110341), ist am 03.03.2026 um 09:38 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Henning Jung, Thiestraße 5, 38226 Salzgitter, Tel.: 05341/86609-00, Fax: 05341/86609-09, E-Mail: h.jung@westhelleundpartner.eu.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 11.05.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 02.06.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (11.05.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (02.06.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 04.03.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
32 IN 6/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Axel Eduard Edwin Biese, geb. am 11.02.1957, Kolberger Straße 30, 38642 Goslar, Inh. der Elch-Apotheke Axel Biese e.K. (AG Braunschweig, HRA 110341), wurde der Beschluss vom 05.02.2026 durch Beschluss vom 06.02.2026 um 11:00 Uhr gemäß §§ 21, 22 InsO er…
32 IN 6/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Axel Eduard Edwin Biese, geb. am 11.02.1957, Kolberger Straße 30, 38642 Goslar, Inh. der Elch-Apotheke Axel Biese e.K. (AG Braunschweig, HRA 110341), wurde der Beschluss vom 05.02.2026 durch Beschluss vom 06.02.2026 um 11:00 Uhr gemäß §§ 21, 22 InsO ergänzt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch den Antragsteller mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 06.02.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
32 IN 6/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Axel Eduard Edwin Biese, geb. am 11.02.1957, Kolberger Straße 30, 38642 Goslar, Inh. der Elch-Apotheke Axel Biese e.K. (AG Braunschweig, HRA 110341), ist am 05.02.2026 um 09:33 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragstellers angeordnet w…
32 IN 6/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Axel Eduard Edwin Biese, geb. am 11.02.1957, Kolberger Straße 30, 38642 Goslar, Inh. der Elch-Apotheke Axel Biese e.K. (AG Braunschweig, HRA 110341), ist am 05.02.2026 um 09:33 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragstellers angeordnet worden. Verfügungen des Antragstellers sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Henning Jung, Thiestraße 5, 38226 Salzgitter, Tel.: 05341/86609-00, Fax: 05341/86609-09, E-Mail: h.jung@westhelleundpartner.eu bestellt worden.
Die Schuldner des Antragstellers werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch den Antragsteller mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 05.02.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
32 IN 30/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Axel Eduard Edwin Biese, geb. am 11.02.1957, Kolberger Straße 30, 38640 Goslar, - Inh. der Elch-Apotheke Axel Biese e.K. - (AG Braunschweig, HRA 110341), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet …
32 IN 30/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Axel Eduard Edwin Biese, geb. am 11.02.1957, Kolberger Straße 30, 38640 Goslar, - Inh. der Elch-Apotheke Axel Biese e.K. - (AG Braunschweig, HRA 110341), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 25.03.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Goslar, 23.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
32 IN 30/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Axel Eduard Edwin Biese, geb. am 11.02.1957, Kolberger Straße 30, 38640 Goslar, - Inh. der Elch-Apotheke Axel Biese e.K. - (AG Braunschweig, HRA 110341), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet …
32 IN 30/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Axel Eduard Edwin Biese, geb. am 11.02.1957, Kolberger Straße 30, 38640 Goslar, - Inh. der Elch-Apotheke Axel Biese e.K. - (AG Braunschweig, HRA 110341), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 10.06.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Goslar, 08.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
32 IN 30/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Axel Eduard Edwin Biese, geb. am 11.02.1957, Kolberger Straße 30, 38640 Goslar, - Inh. der Elch-Apotheke Axel Biese e.K. - (AG Braunschweig, HRA 110341), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet …
32 IN 30/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Axel Eduard Edwin Biese, geb. am 11.02.1957, Kolberger Straße 30, 38640 Goslar, - Inh. der Elch-Apotheke Axel Biese e.K. - (AG Braunschweig, HRA 110341), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 08.07.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Goslar, 21.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
32 IN 30/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Axel Eduard Edwin Biese, geb. am 11.02.1957, Kolberger Straße 30, 38640 Goslar, - Inh. der Elch-Apotheke Axel Biese e.K. - (AG Braunschweig, HRA 110341), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet …
32 IN 30/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Axel Eduard Edwin Biese, geb. am 11.02.1957, Kolberger Straße 30, 38640 Goslar, - Inh. der Elch-Apotheke Axel Biese e.K. - (AG Braunschweig, HRA 110341), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 24.02.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Goslar, 07.01.2025
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