Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ludwig Walker Spedition GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Bilderlaher Straße 3, 38723 Seesen
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 202671
EUID
DEP1103.HRB202671
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Goslar, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar
Aktenzeichen
33 IN 1/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH), MBA. Tobias Hartwig
Kanzlei
Schultze und Braun Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Adresse
Museumstr. 5, 38100 Braunschweig
Telefon
0531/61287200
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
09.01.2026 , 09:15 Uhr
Eröffnung
01.03.2026 , 07:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
11.05.2026
Stichtag Prüfung
01.06.2026
Festsetzung Vergütung
30.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Durchführung von Speditionsleistungen und Handel mt Waren aller Art, sofern diese nicht genehmigungspflichtig oder verboten sind.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 09.01.2026 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der Ludwig Walker Spedition GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet und Tobias Hartwig zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 01.03.2026 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter bleibt Tobias Hartwig. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 11.05.2026 anzumelden. Der Stichtag für die Prüfung der Forderungen ist der 01.06.2026. Bis zu diesem Datum sind Widersprüche und Anträge bei Gericht einzureichen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ludwig Walker Spedition GmbH in Seesen ist am 01.03.2026 um 07:45 Uhr eröffnet worden. Zuvor war am 09.01.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Tobias Hartwig zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung ist Tobias Hartwig auch …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ludwig Walker Spedition GmbH in Seesen ist am 01.03.2026 um 07:45 Uhr eröffnet worden. Zuvor war am 09.01.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Tobias Hartwig zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung ist Tobias Hartwig auch als endgültiger Insolvenzverwalter tätig. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 11.05.2026 anzumelden. Der Stichtag für die Prüfung der Forderungen ist der 01.06.2026. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters sind am 30.06.2026 festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 1/26 : Über das Vermögen der Ludwig Walker Spedition GmbH, Bilderlaher Straße 3, 38723 Seesen (AG Braunschweig, HRB 202671), vertr. d.: Klaus Heinrich Fricke, Maximilian-Kolbe-Str. 7, 41539 Dormagen, (Geschäftsführer), ist am 01.03.2026 um 07:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: …
33 IN 1/26 : Über das Vermögen der Ludwig Walker Spedition GmbH, Bilderlaher Straße 3, 38723 Seesen (AG Braunschweig, HRB 202671), vertr. d.: Klaus Heinrich Fricke, Maximilian-Kolbe-Str. 7, 41539 Dormagen, (Geschäftsführer), ist am 01.03.2026 um 07:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Tobias Hartwig -Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH), MBA. -, Schultze und Braun Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Museumstr. 5, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/61287200, Fax: 0531/6128720100.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 11.05.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 01.06.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (11.05.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (01.06.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 02.03.2026
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http://www.amtsgericht-goslar.niedersachsen.de/startseite/wir_ueber_uns/datenschutz/
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 1/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ludwig Walker Spedition GmbH, Bilderlaher Straße 3, 38723 Seesen (AG Braunschweig, HRB 202671), vertr. d.: Klaus Heinrich Fricke, Maximilian-Kolbe-Str. 7, 41539 Dormagen, (Geschäftsführer), ist am 09.01.2026 um 09:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des V…
33 IN 1/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ludwig Walker Spedition GmbH, Bilderlaher Straße 3, 38723 Seesen (AG Braunschweig, HRB 202671), vertr. d.: Klaus Heinrich Fricke, Maximilian-Kolbe-Str. 7, 41539 Dormagen, (Geschäftsführer), ist am 09.01.2026 um 09:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Tobias Hartwig -Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH), MBA. -, Schultze und Braun Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Museumstr. 5, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/61287200, Fax: 0531/6128720100 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 09.01.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 1/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ludwig Walker Spedition GmbH, Bilderlaher Straße 3, 38723 Seesen (AG Braunschweig, HRB 202671), vertr. d.: Klaus Heinrich Fricke, Maximilian-Kolbe-Str. 7, 41539 Dormagen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldne…
33 IN 1/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ludwig Walker Spedition GmbH, Bilderlaher Straße 3, 38723 Seesen (AG Braunschweig, HRB 202671), vertr. d.: Klaus Heinrich Fricke, Maximilian-Kolbe-Str. 7, 41539 Dormagen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 25.05.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Goslar, 02.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 1/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ludwig Walker Spedition GmbH, Bilderlaher Straße 3, 38723 Seesen (AG Braunschweig, HRB 202671), vertr. d.: Klaus Heinrich Fricke, Maximilian-Kolbe-Str. 7, 41539 Dormagen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Tobia…
33 IN 1/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ludwig Walker Spedition GmbH, Bilderlaher Straße 3, 38723 Seesen (AG Braunschweig, HRB 202671), vertr. d.: Klaus Heinrich Fricke, Maximilian-Kolbe-Str. 7, 41539 Dormagen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Tobias Hartwig -Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH), MBA. - festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Goslar eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 379.902,68 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 30.06.2026
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