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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BiMa - Die BildungsMacher GmbH ist Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 InsO eingetreten, was die Insolvenzverwalterin am 01.03.2024 angezeigt hat. Ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung ist auf Montag, den 10.11.2025 um 12:35 Uhr im Amtsgericht Charlottenburg bestimmt. Gegenstand des Termins ist die Entscheidung über die Zustimmung zur Erhebung einer Zahlungsklage gegen die beiden Geschäftsführer der Schuldnerin in Höhe von 153.703,34 EUR unter der Bedingung der Vorschussleistung durch die Gläubiger oder der Bewilligung von Prozesskostenhilfe sowie die Mandatierung der Rechtsanwältin Tschirpke.
Originalbekanntmachung
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