Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BIOCEN Forest GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Hauptstraße 6, 29471 Gartow
Handelsregister
Amtsgericht Lüneburg HRB 213962
EUID
DEP2507.HRB213962
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Uelzen
Aktenzeichen
7 IN 63/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Boris Freiherr v.d. Bussche
Adresse
Lange Straße 25, 29451 Dannenberg (Elbe)
Telefon
05861/985560
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
20.08.2026 , 09:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
die Beratung von Forstbetrieben, das Management von Wald- und Naturschutzflächen sowie sämtliche Dienstleistungen im Bereich der Forstwirtschaft sowie im Bereich des Klima- und Naturschutzes.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 20.08.2026 ist über das Vermögen der BIOCEN Forest GmbH in Gartow im Antragsverfahren die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Boris Freiherr v.d. Bussche bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Uelzen einlegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 63/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BIOCEN Forest GmbH, Hauptstraße 6, 29471 Gartow (AG Lüneburg, HRB 213962), vertr. d.: Ulrich Tuch, Hauptstraße 6, 29471 Gartow, (Geschäftsführer), ist am 20.08.2026 um 09:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet wor…
7 IN 63/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BIOCEN Forest GmbH, Hauptstraße 6, 29471 Gartow (AG Lüneburg, HRB 213962), vertr. d.: Ulrich Tuch, Hauptstraße 6, 29471 Gartow, (Geschäftsführer), ist am 20.08.2026 um 09:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Boris Freiherr v.d. Bussche, Lange Straße 25, 29451 Dannenberg (Elbe), Tel.: 05861/985560, Fax: 05861/9855621 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Uelzen, 20.08.2026
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