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Insolvenzprofil
BIR Brüggemann Industrie Rundumservice GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Zum Markt 18, 45892 Gelsenkirchen
Handelsregister
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 3038
EUID
DER2507.HRB3038
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
163 IN 69/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
17.06.2024 , 10:47 Uhr
Eröffnung
01.09.2024 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
24.10.2024
Berichtstermin
11.11.2024
Prüfungstermin
30.06.2025
Prüfungstermin
27.10.2025
Prüfungstermin
08.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
ist die Erstellung und Überwachung der Ausführung von Dienstleistungs, Entsorgungs- und Reinigungskonzepten für industrielle Anlagen und Gebäude im Rahmen von Neu- und Umbaumaßnahmen, Industriemaschinenwartung, Holz- und Bautenschutz, Pflege von Außenanlagen sowie die Reinigung nach Hausfrauenart.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BIR Brüggemann Industrie Rundumservice GmbH ist am 17.06.2024 durch das Amtsgericht Essen eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Hassan Ben Djemia bestellt. Es wurden vorläufige Maßnahmen angeordnet, die Verfügungen des Schuldners einschränken und Drittschuldnern Zahlungsverbot auferlegen. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden mehrere Beschlüsse zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren erlassen. Die jeweiligen Prüfungsstichtage für den besonderen Prüfungstermin waren der 30.06.2025, der 27.10.2025 und der 08.12.2025. Beteiligte wurden aufgefordert, schriftliche Widersprüche gegen zu prüfende Forderungen bis zu den jeweiligen Stichtagen bei Gericht einzureichen. Die aktuelle Verfahrensphase ist das laufende Insolvenzverfahren mit Fokus auf der Forderungsprüfung.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BIR Brüggemann Industrie Rundumservice GmbH wurde am 17.06.2024 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet. Rechtsanwalt Hassan Ben Djemia ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 01.09.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BIR Brüggemann Industrie Rundumservice GmbH wurde am 17.06.2024 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet. Rechtsanwalt Hassan Ben Djemia ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 01.09.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der gleiche Verwalter ist als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.10.2024 anzumelden. Der Berichts- und Prüfungstermin ist am 11.11.2024 angesetzt. Darüber hinaus finden schriftliche Prüfungsverfahren für nachträglich angemeldete Forderungen statt, wobei die jeweiligen Prüfungsstichtage der 30.06.2025, der 27.10.2025 und der 08.12.2025 sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 69/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 3038 eingetragenen BIR Brüggemann Industrie Rundumservice GmbH, Zum Markt 18, 45892 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Herr…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 69/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 3038 eingetragenen BIR Brüggemann Industrie Rundumservice GmbH, Zum Markt 18, 45892 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Herrmann Dedo, Altenbruchstr. 2c, 47447 Moers
Geschäftszweig: Erstellung und Überwachung der Ausführung von Dienstleistungs, Entsorgungs- und Reinigungskonzepten für industrielle Anlagen und Gebäude u.a.
ist am 17.06.2024, um 10:47 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Hassan Ben Djemia, Overwegstr. 24, 45879 Gelsenkirchen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
163 IN 69/24
Amtsgericht Essen, 17.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 69/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 3038 eingetragenen BIR Brüggemann Industrie Rundumservice GmbH, Zum Markt 18, 45892 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dedo Herrmann,…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 69/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 3038 eingetragenen BIR Brüggemann Industrie Rundumservice GmbH, Zum Markt 18, 45892 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dedo Herrmann, Altenbruchstr. 2c, 47447 Moers
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 30.06.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Essen, Zimmer Nr. 166 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt. Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung eines Rechtsmittels oder eines Rechtsbehelfs ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
163 IN 69/24
Amtsgericht Essen, 21.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 69/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 3038 eingetragenen BIR Brüggemann Industrie Rundumservice GmbH, Zum Markt 18, 45892 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dedo Herrmann,…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 69/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 3038 eingetragenen BIR Brüggemann Industrie Rundumservice GmbH, Zum Markt 18, 45892 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dedo Herrmann, Altenbruchstr. 2c, 47447 Moers
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.10.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Essen, Zimmer Nr. 166 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt. Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung eines Rechtsmittels oder eines Rechtsbehelfs ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
163 IN 69/24
Amtsgericht Essen, 25.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 69/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 3038 eingetragenen BIR Brüggemann Industrie Rundumservice GmbH, Zum Markt 18, 45892 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dedo Herrmann,…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 69/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 3038 eingetragenen BIR Brüggemann Industrie Rundumservice GmbH, Zum Markt 18, 45892 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dedo Herrmann, Altenbruchstr. 2c, 47447 Moers
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 08.12.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Essen, Zimmer Nr. 166 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt. Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung eines Rechtsmittels oder eines Rechtsbehelfs ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
163 IN 69/24
Amtsgericht Essen, 29.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 69/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 3038 eingetragenen BIR Brüggemann Industrie Rundumservice GmbH, Zum Markt 18, 45892 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dedo Herrmann, Altenbruchstr. 2c, 47447 …
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 69/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 3038 eingetragenen BIR Brüggemann Industrie Rundumservice GmbH, Zum Markt 18, 45892 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dedo Herrmann, Altenbruchstr. 2c, 47447 Moers
Geschäftszweig: Erstellung und Überwachung der Ausführung von Dienstleistungs, Entsorgungs- und Reinigungskonzepten für industrielle Anlagen und Gebäude u.a.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2024, um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 17.06.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Hassan Ben Djemia, Overwegstr. 24, 45879 Gelsenkirchen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 11.11.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 30.10.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 166 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
163 IN 69/24
Essen, 01.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 69/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 3038 eingetragenen BIR Brüggemann Industrie Rundumservice GmbH, Zum Markt 18, 45892 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dedo Herrmann,…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 69/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 3038 eingetragenen BIR Brüggemann Industrie Rundumservice GmbH, Zum Markt 18, 45892 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dedo Herrmann, Altenbruchstr. 2c, 47447 Moers
ist am 15.10.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
163 IN 69/24
Amtsgericht Essen, 16.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 69/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 3038 eingetragenen BIR Brüggemann Industrie Rundumservice GmbH, Zum Markt 18, 45892 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dedo Herrmann,…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 69/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 3038 eingetragenen BIR Brüggemann Industrie Rundumservice GmbH, Zum Markt 18, 45892 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dedo Herrmann, Altenbruchstr. 2c, 47447 Moers
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht zu veröffentlichen.Festgesetzt wurde die Regelvergütung gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 11, 2 Abs. 1 InsVV nach einer Berechnungsgrundlage (§ 1 InsVV) in Höhe von 39.410,54 EUR zuzüglich eines Zuschlags in Höhe von 10 Prozent der Regelvergütung des Insolvenzverwalters nach § 2 InsVV. Zu berücksichtigen war insoweit die durch den Insolvenzverwalter erfolgte Unternehmensfortführung.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Essen, Zimmer Nr. 166 eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Essen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
163 IN 69/24
Amtsgericht Essen, 17.07.2026
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