Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schoemaker Engineering GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Am Waldhausenpark 11, 45127 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 33587
EUID
DER2503.HRB33587
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
161 IN 83/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
18.06.2024 , 10:57 Uhr
Eröffnung
31.07.2024 , 08:00 Uhr
Anzeige Masseunzulänglichkeit
05.09.2024
Forderungsanmeldefrist
13.09.2024
Berichtstermin
02.10.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
02.10.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungsstichtag
10.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
Planung und Bauleitung der technischen Gebäudeausrüstung, Sachverständigenabnahmen und -gutachten und alle hiermit in Zusammenhang stehende Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schoemaker Engineering GmbH ist am 18.06.2024 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen begonnen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine bestellt. Am 31.07.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 17.06.2024 von der Schuldnerin gestellt worden. Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine ist als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Gläubiger mussten ihre Forderungen bis zum 13.09.2024 anmelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, dem Berichtstermin und Prüfungstermin, ist am 02.10.2024 anberaumt worden. Auf dieser Versammlung wurde unter anderem beschlossen, den Insolvenzverwalter zu beibehalten, keinen Gläubigerausschuss einzusetzen und das schuldnerische Unternehmen stillzulegen. Die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen ist erteilt worden. Nachträglich angemeldete Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag am 10.06.2025 liegt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schoemaker Engineering GmbH ist am 31.07.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 18.06.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Der Eröffnungsantrag wa…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schoemaker Engineering GmbH ist am 31.07.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 18.06.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Der Eröffnungsantrag war am 17.06.2024 von der Schuldnerin gestellt worden. Zum endgültigen Insolvenzverwalter wurde ebenfalls Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 13.09.2024. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin fand am 02.10.2024 statt. Dabei wurde beschlossen, das Unternehmen stillzulegen und den Verwalter zu beibehalten. Am 05.09.2024 hat der Insolvenzverwalter die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingereicht. Nachträglich angemeldete Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag am 10.06.2025 liegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 83/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 33587 eingetragenen Schoemaker Engineering GmbH, Am Waldthausenpark 11, 45127 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Clemens Schoemaker, Mellin…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 83/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 33587 eingetragenen Schoemaker Engineering GmbH, Am Waldthausenpark 11, 45127 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Clemens Schoemaker, Mellinghofer Str. 130, 45473 Mülheim an der Ruhr
Geschäftszweig: Planung und Bauleitung der technischen Gebäudeausrüstung, Sachverständigenabnahmen und -gutachten und alle hiermit in Zusammenhang stehende Tätigkeiten
ist am 18.06.2024, um 10:57 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, Bembergstr. 2-4, 42103 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
161 IN 83/24
Amtsgericht Essen, 18.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 83/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 33587 eingetragenen Schoemaker Engineering GmbH, gegründet am 17.02.2020, Am Waldthausenpark 11, 45127 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Clemens Schoemaker, Mellinghofer Str.…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 83/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 33587 eingetragenen Schoemaker Engineering GmbH, gegründet am 17.02.2020, Am Waldthausenpark 11, 45127 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Clemens Schoemaker, Mellinghofer Str. 130, 46047 Oberhausen,
Geschäftszweig: Planung und Bauleitung der technischen Gebäudeausrüstung, Sachverständigenabnahmen und -gutachten und alle hiermit in Zusammenhang stehende Tätigkeiten
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 31.07.2024, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 17.06.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, Bembergstr. 2-4, 42103 Wuppertal.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.09.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 02.10.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, 2. Etage, Sitzungssaal 293.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- Konkret soll über insbesondere folgende Dinge abgestimmt werden:
- Der eingesetzte Verwalter wird beibehalten (§ 57 InsO).
- Ein Gläubigerausschuss wird nicht bestellt (§ 68 InsO).
- Eine Zwischenrechnungslegung ist nicht erforderlich (§ 66 Abs. 3
InsO).
- Das vom Insolvenzverwalter eingerichtete Sonderkonto wird zur Hinterlegungsstelle bestimmt (§ 149 InsO).
-Das schuldnerische Unternehmen wird stillgelegt (§ 157 S. 1 InsO).
- Der Insolvenzverwalter wird nicht beauftragt, einen Insolvenzplan auszuarbeiten (§ 157 S. 2 InsO).
- Die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen wird erteilt (§§ 160, 162 InsO), insbesondere
- zur freihändigen Veräußerung des Anlage- und Umlaufvermögens,
und von Beteiligungen an anderen Unternehmen,
- zur Führung eines Rechtsstreites mit erheblichem Streitwert oder zum Abschluss eines Vergleiches auch mit dem GesellschafterGeschäftsführer Clemens Schoemaker zur Beilegung oder Vermeidung eines solchen Rechtsstreites. Hierzu darf der Insolvenzverwalter Anwaltsverträge schließen, auch mit der Kanzlei ATN Rechtsanwälte d'Avoine Teubler Neu, an der er als Sozius beteiligt ist, unter Befreiung von § 181 BGB. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den Forderungseinzug sowie die Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen.
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 19.09.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 171 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
161 IN 83/24
Essen, 31.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 83/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 33587 eingetragenen Schoemaker Engineering GmbH, vertr. d. d. Gf., Am Waldthausenpark 11, 45127 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Clemens Schoemaker…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 83/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 33587 eingetragenen Schoemaker Engineering GmbH, vertr. d. d. Gf., Am Waldthausenpark 11, 45127 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Clemens Schoemaker, Mellinghofer Str. 130, 46047 Oberhausen
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 10.06.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 63 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
161 IN 83/24
Amtsgericht Essen, 01.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 83/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 33587 eingetragenen Schoemaker Engineering GmbH, vertr. d. d. Gf., Am Waldthausenpark 11, 45127 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Clemens Schoemaker…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 83/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 33587 eingetragenen Schoemaker Engineering GmbH, vertr. d. d. Gf., Am Waldthausenpark 11, 45127 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Clemens Schoemaker, Mellinghofer Str. 130, 46047 Oberhausen
ist am 05.09.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
161 IN 83/24
Amtsgericht Essen, 10.09.2024
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