Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Biscotteria GmbH & Co KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hessen
Adresse
Brüder-Grimm-Straße 16, 34308 Bad Emstal
Handelsregister
Amtsgericht Kassel HRA 17645
EUID
DEM1607.HRA17645
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kassel
Aktenzeichen
666 IN 48/20 h
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Sandra Mitter
Termine & Fristen
Prüfungstermin
16.06.2025
Stichtag Einwendungen
25.11.2025
Aufhebung
31.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Biscotteria GmbH & Co KG ist am 31.03.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurden verschiedene Verfahrensschritte durchlaufen. Am 16.04.2025 wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag für Widersprüche auf den 16.06.2025 festgelegt wurde. Am 25.09.2025 erfolgte die Festsetzung der Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin sowie die Anordnung der Schlussverteilung mit einem verfügbaren Massebestand von 32.797,65 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Kosten. Der Stichtag für Einwendungen gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie gegen das Schlussverzeichnis wurde auf den 25.11.2025 bestimmt. Die Zustimmung zur Schlussverteilung wurde am selben Tag erteilt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 48/20 h: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Biscotteria GmbH & Co KG, Brüder-Grimm-Straße 16, 34308 Bad Emstal (AG Kassel, HRA 17645), vertr. d.: 1. Biscotteria Verwaltungs GmbH, Bad Emstal, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Johann Winkinstern, (Geschäftsführer), ist am 31.03.2026…
666 IN 48/20 h: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Biscotteria GmbH & Co KG, Brüder-Grimm-Straße 16, 34308 Bad Emstal (AG Kassel, HRA 17645), vertr. d.: 1. Biscotteria Verwaltungs GmbH, Bad Emstal, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Johann Winkinstern, (Geschäftsführer), ist am 31.03.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Amtsgericht Kassel
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 48/20 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Biscotteria GmbH & Co KG, Brüder-Grimm-Straße 16, 34308 Bad Emstal (AG Kassel, HRA 17645), vertr. d.: 1. Biscotteria Verwaltungs GmbH, Bad Emstal, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Johann Winkinstern, (Geschäftsführer), sind die Vergü…
666 IN 48/20 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Biscotteria GmbH & Co KG, Brüder-Grimm-Straße 16, 34308 Bad Emstal (AG Kassel, HRA 17645), vertr. d.: 1. Biscotteria Verwaltungs GmbH, Bad Emstal, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Johann Winkinstern, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Sandra Mitter festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kassel eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 01.09.2025 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 34.588,37 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 3.268,57 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 37.856,94 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 24,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 7 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 25.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Biscotteria GmbH & Co KG, Brüder-Grimm-Straße 16, 34308 Bad Emstal (AG Kassel, HRA 17645), vertr. d.: 1. Biscotteria Verwaltungs GmbH, Bad Emstal, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Johann Winkinstern, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erf…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Biscotteria GmbH & Co KG, Brüder-Grimm-Straße 16, 34308 Bad Emstal (AG Kassel, HRA 17645), vertr. d.: 1. Biscotteria Verwaltungs GmbH, Bad Emstal, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Johann Winkinstern, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 32.797,65 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 98.808,20 EUR zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kassel, Az. 666 IN 48/20 h, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel
25.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 48/20 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Biscotteria GmbH & Co KG, Brüder-Grimm-Straße 16, 34308 Bad Emstal (AG Kassel, HRA 17645), vertr. d.: 1. Biscotteria Verwaltungs GmbH, Bad Emstal, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Johann Winkinstern, (Geschäftsführer), wurde beschlos…
666 IN 48/20 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Biscotteria GmbH & Co KG, Brüder-Grimm-Straße 16, 34308 Bad Emstal (AG Kassel, HRA 17645), vertr. d.: 1. Biscotteria Verwaltungs GmbH, Bad Emstal, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Johann Winkinstern, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 25.11.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 25.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 48/20 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Biscotteria GmbH & Co KG, Brüder-Grimm-Straße 16, 34308 Bad Emstal (AG Kassel, HRA 17645), vertr. d.: 1. Biscotteria Verwaltungs GmbH, Bad Emstal, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Johann Winkinstern, (Geschäftsführer), wurde beschlos…
666 IN 48/20 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Biscotteria GmbH & Co KG, Brüder-Grimm-Straße 16, 34308 Bad Emstal (AG Kassel, HRA 17645), vertr. d.: 1. Biscotteria Verwaltungs GmbH, Bad Emstal, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Johann Winkinstern, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 16.06.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 16.04.2025
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