Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CED UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Bundesland
Hessen
Adresse
Osterholzstraße 52, 34123 Kassel
Handelsregister
Amtsgericht Kassel HRA 17837
EUID
DEM1607.HRA17837
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kassel
Aktenzeichen
666 IN 125/21 h
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Moritz Frank
Termine & Fristen
Prüfungstermin
18.06.2025
Stichtag
01.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der CED UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG ist die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei ein Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 18.06.2025 festgelegt ist. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Moritz Frank hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen; dabei wurden Zustellkosten in Höhe von 196,00 EUR festgesetzt. Die Masse umfasst einen verfügbaren Bestand von 35.387,18 EUR, während die Insolvenzforderungen 409.714,93 EUR betragen. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt. Der Stichtag für den Schlusstermin und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 01.006.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 125/21 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CED UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Osterholzstraße 52, 34123 Kassel (AG Kassel, HRA 17837), vertr. d.: 1. CED Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Osterholzstraße 52, 34123 Kassel, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dominik Ropel, …
666 IN 125/21 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CED UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Osterholzstraße 52, 34123 Kassel (AG Kassel, HRA 17837), vertr. d.: 1. CED Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Osterholzstraße 52, 34123 Kassel, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dominik Ropel, GF CED UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Entenbühl 12, 34132 Kassel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 01.06.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge und Einwendungen zur eventuellen Einstellung des Verfahrens gemäß §§ 209, 211 InsO.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 30.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 125/21 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CED UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Osterholzstraße 52, 34123 Kassel (AG Kassel, HRA 17837), vertr. d.: 1. CED Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Osterholzstraße 52, 34123 Kassel, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dominik Ropel, …
666 IN 125/21 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CED UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Osterholzstraße 52, 34123 Kassel (AG Kassel, HRA 17837), vertr. d.: 1. CED Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Osterholzstraße 52, 34123 Kassel, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dominik Ropel, GF CED UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Entenbühl 12, 34132 Kassel, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Moritz Frank festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kassel eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 20 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich bereits gezahlter Vergütung
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag in Höhe von EUR der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 11.12.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 36.221,17 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die beantragten und festgesetzten Zuschläge in Höhe von 20 % die Bearbeitung von Anfechtungs- und Haftungsansprüchen sowie Umsatzsteuererklärungen sind angemessen und gerechtfertigt.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 196,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 56 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 30.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CED UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Osterholzstraße 52, 34123 Kassel (AG Kassel, HRA 17837), vertr. d.: 1. CED Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Osterholzstraße 52, 34123 Kassel, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dominik Ropel, GF CED UG (haftun…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CED UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Osterholzstraße 52, 34123 Kassel (AG Kassel, HRA 17837), vertr. d.: 1. CED Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Osterholzstraße 52, 34123 Kassel, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dominik Ropel, GF CED UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Entenbühl 12, 34132 Kassel, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 35.387,18 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 409.714,93 EUR zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kassel, Az. 666 IN 125/21 h, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel
30.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 125/21 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CED UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Osterholzstraße 52, 34123 Kassel (AG Kassel, HRA 17837), vertr. d.: 1. CED Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Osterholzstraße 52, 34123 Kassel, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dominik Ropel, …
666 IN 125/21 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CED UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Osterholzstraße 52, 34123 Kassel (AG Kassel, HRA 17837), vertr. d.: 1. CED Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Osterholzstraße 52, 34123 Kassel, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dominik Ropel, GF CED UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Entenbühl 12, 34132 Kassel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 18.06.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 18.03.2025
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