Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BK Projekt Plus GmbH vertr. d.d. GF
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Königsteiner Straße 6a, 65812 Bad Soden am Taunus
Handelsregister
Amtsgericht Königstein im Taunus HRB 9923
EUID
DEM1203.HRB9923
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Königstein/Ts.
Aktenzeichen
90 IN 77/21
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche
Adresse
Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main
Telefon
069/959110-0
E-Mail
Termine & Fristen
Schlusstermin
16.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Erbringung von Büroserviceleistungen sowie Rohbauten aller Art, insbesondere Hoch- und Tiefbau, Ausführung aller Maurer-, Beton- und Stahlbetonarbeiten, Errichtung schlüsselfertiger baulicher Anlagen, Vermittlung von Bauaufträgen sowie Ausführung von Leistungen aller Art als Nachunternehmer.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der BK Projekt Plus GmbH (AG Königstein, HRB 9923) ist die Schlussverteilung beschlossen. Der verfügbare Massebestand beträgt 312.131,93 EUR vor Abzug der Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 3.860.742,44 EUR zu berücksichtigen sind. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche sind bereits festgesetzt worden. Der Stichtag für die Schlussverteilung ist der 16.09.2025. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters sowie gegen das Schlussverzeichnis schriftlich beim Gericht eingegangen sein.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
90 IN 77/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BK Projekt Plus GmbH vertr. d.d. GF, c/o Herrn Fidel Kasipovic, Schusterstraße 41, 66882 Hütschenhausen (AG Königstein, HRB 9923), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, i…
90 IN 77/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BK Projekt Plus GmbH vertr. d.d. GF, c/o Herrn Fidel Kasipovic, Schusterstraße 41, 66882 Hütschenhausen (AG Königstein, HRB 9923), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 16.09.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht, Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht, Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Königstein/Ts., 28.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
90 IN 77/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BK Projekt Plus GmbH vertr. d.d. GF, c/o Herrn Fidel Kasipovic, Schusterstraße 41, 66882 Hütschenhausen (AG Königstein, HRB 9923), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Königstein/Ts. zur …
90 IN 77/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BK Projekt Plus GmbH vertr. d.d. GF, c/o Herrn Fidel Kasipovic, Schusterstraße 41, 66882 Hütschenhausen (AG Königstein, HRB 9923), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Königstein/Ts. zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/959110-0, Fax: 069/95911080, E-Mail: mail@hgw.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 312.131,93 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 3.860.742,44 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Königstein/Ts., 28.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
90 IN 77/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BK Projekt Plus GmbH vertr. d.d. GF, c/o Herrn Fidel Kasipovic, Schusterstraße 41, 66882 Hütschenhausen (AG Königstein, HRB 9923), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. …
90 IN 77/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BK Projekt Plus GmbH vertr. d.d. GF, c/o Herrn Fidel Kasipovic, Schusterstraße 41, 66882 Hütschenhausen (AG Königstein, HRB 9923), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Königstein/Ts. eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 15 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 19.12.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 339.937,20 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Der Geschäftsführer der Schuldnerin verhielt sich während des gesamten Verfahrens äußerst unkooperativ. Während des eröffneten Insolvenzverfahrens wurden von diesem keinerlei Auskünfte erteilt bzw. Geschäftsunterlagen der Schuldnerin zur Verfügung gestellt. Der Insolvenzverwalter hatte aufgrund dessen einen erheblichen und arbeitsintensiven Zeitaufwand zu leisten.
Da der Geschäftsführer auch die Abgabe eines ausgefüllten Vermögensverzeichnisses verweigerte und für sich, obwohl er weiterhin Organ der Schuldnerin ist, keine aktuelle Anschrift mitteilte, gestaltete sich auch die Geltendmachung des Anspruchs gegen den Geschäftsführer schwierig.
Weiter konnte während des Insolvenzverfahrens nicht auf eine ordnungsgemäße Buchhaltung bzw. vollständige Geschäftsunterlagen zurückgegriffen werden.
Ein Zuschlag in Höhe von 15% zur Regelvergütung erscheint daher angemessen.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 38,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 11 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht, Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht, Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Königstein/Ts., 17.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
90 IN 77/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BK Projekt Plus GmbH vertr. d.d. GF, c/o Herrn Fidel Kaspovic, Am Gottesacker 4, 67655 Kaiserslautern (AG Königstein, HRB 9923), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordne…
90 IN 77/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BK Projekt Plus GmbH vertr. d.d. GF, c/o Herrn Fidel Kaspovic, Am Gottesacker 4, 67655 Kaiserslautern (AG Königstein, HRB 9923), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 02.12.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Königstein/Ts., 18.10.2024
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