Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Herkules Terrassen GmbH & Co. KG mit Sitz in Kassel ist am 01.02.2025 eröffnet worden. Die Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Jutta Rüdlin. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen gemäß § 38 InsO bis zum 18.0hell03.2025 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin findet am 29.04.2025 um 10:00 Uhr vor dem Amtsgericht Kassel statt. Im Rahmen des Verfahrens wurden zudem die Vergütung und die Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Herkules Terrassen GmbH & Co. KG ist am 01.02.2025 um 17:05 Uhr durch das Amtsgericht Kassel eröffnet worden. Rechtsanwältin Jutta Rüdlin ist zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 18.03.2025 anzume…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Herkules Terrassen GmbH & Co. KG ist am 01.02.2025 um 17:05 Uhr durch das Amtsgericht Kassel eröffnet worden. Rechtsanwältin Jutta Rüdlin ist zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 18.03.2025 anzumelden und Sicherungsrechte mitzuteilen. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 29.04.2025 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Kassel angesetzt, der zugleich der Termin zur besonderen Gläubigerversammlung dient. In dieser Versammlung sollen die Gläubiger unter anderem über die Person der Insolvenzverwalterin, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie besonders bedeutsame Rechtshandlungen entscheiden. Dazu gehört insbesondere die Zustimmung zur Veräußerung des Teilbetriebs "Herbsthäuschen" an Frau Susanne Kolle für 11.818,74 €. Zudem sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 305/24 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Herkules Terrassen GmbH & Co. KG, Schloßpark 26, 34131 Kassel (AG Kassel, HRA 17500), vertr. d.: 1. Kolle Gastro Verwaltungs-GmbH, GF Dennis Kolle, Schloßpark 26, 34131 Kassel, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dennis Kolle, Burgfeld…
666 IN 305/24 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Herkules Terrassen GmbH & Co. KG, Schloßpark 26, 34131 Kassel (AG Kassel, HRA 17500), vertr. d.: 1. Kolle Gastro Verwaltungs-GmbH, GF Dennis Kolle, Schloßpark 26, 34131 Kassel, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dennis Kolle, Burgfeldstraße 13a, 34131 Kassel, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Jutta Rüdlin festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kassel eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 04.06.2025 beantragte die vorläufige Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihre Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 118.183,46 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 69,63 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Der vorläufigen Insolvenzverwalterin war aufgrund des erheblichen Mehraufwandes im Hinblick auf Sanierungsbemühungen und Betriebsfortführung ein Bruchteil in Höhe von 69,63 % anstatt 25% der Regelvergütung eines Insolvenzverwalters zuzubilligen.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 07.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 305/24 e: Über das Vermögen der Herkules Terrassen GmbH & Co. KG, Schloßpark 26, 34131 Kassel (AG Kassel, HRA 17500), vertr. d.: Dennis Kolle, Burgfeldstraße 13a, 34131 Kassel, (Geschäftsführer), ist am 01.02.2025 um 17:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Jutta…
666 IN 305/24 e: Über das Vermögen der Herkules Terrassen GmbH & Co. KG, Schloßpark 26, 34131 Kassel (AG Kassel, HRA 17500), vertr. d.: Dennis Kolle, Burgfeldstraße 13a, 34131 Kassel, (Geschäftsführer), ist am 01.02.2025 um 17:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Jutta Rüdlin, Am Markt 22, 34212 Melsungen, Tel.: 05661 926280, Fax: 05661 9262820, E-Mail: melsungen@brrs-rechtsanwaelte.de, Internet: www.brrs-rechtsanwaelte.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 18.03.2025 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 29.04.2025, 10:00 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
> Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere Übermittlungswege
(§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 03.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 305/24 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Herkules Terrassen GmbH & Co. KG, Schloßpark 26, 34131 Kassel (AG Kassel, HRA 17500), vertr. d.: 1. Kolle Gastro Verwaltungs-GmbH, GF Dennis Kolle, Schloßpark 26, 34131 Kassel, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dennis Kolle, Burgfeld…
666 IN 305/24 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Herkules Terrassen GmbH & Co. KG, Schloßpark 26, 34131 Kassel (AG Kassel, HRA 17500), vertr. d.: 1. Kolle Gastro Verwaltungs-GmbH, GF Dennis Kolle, Schloßpark 26, 34131 Kassel, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dennis Kolle, Burgfeldstraße 13a, 34131 Kassel, (Geschäftsführer), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
Dienstag, 29.04.2025, 10:00 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO), und zwar:
- zur Veräußerung des Teilbetriebes "Herbsthäuschen" der Schuldnerin an Frau Susanne Kolle zu einem Kaufpreis in Höhe von insgesamt 11.818,74 € einzuholen.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Kassel, 23.04.2025
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