Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BLACKERT Entsorgungs GmbH vertr. d. d. GF
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Am Wallbach 2, 34326 Morschen
Handelsregister
Amtsgericht Fritzlar HRB 11108
EUID
DEM1603.HRB11108
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Fritzlar
Aktenzeichen
12 IN 30/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Henning Jung
Kanzlei
Westhelle und Partner
Adresse
Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel
Telefon
0561/3166311
E-Mail
Termine & Fristen
Stellungnahmefrist Vergütungsantrag
09.07.2025
Festsetzung Vergütung
09.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Transport, die Behandlung und die Beseitigung von Abfällen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BLACKERT Entsorgungs GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Fritzlar hat in dem Verfahren beschlossen, der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters zu geben. Die Frist zur Stellungnahme beträgt zwei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung. Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsichtnahme aus. Später wurde die dem Insolvenzverwalter zu zahlende Vergütung festgesetzt. Der Insolvenzverwalter erhielt die Erlaubnis, den Betrag aus der Masse zu entnehmen. Bei der Berechnung der Vergütung wurde von einer Teilungsmasse in Höhe von 684.965,61 Euro ausgegangen. Zu- bzw. Abschläge zur Regelvergütung wurden festgesetzt. Eine Veröffentlichung der festgesetzten Beträge ist gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht erfolgt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde oder befristete Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 30/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BLACKERT Entsorgungs GmbH vertr. d. d. GF, Am Wallbach 2, 34326 Morschen (AG Fritzlar, HRB 11108), vertr. d.: 1. Ursula Blackert, als Gfin d. BLACKERT Entsorgungs GmbH, Eubachstraße 23, 34326 Morschen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin u…
12 IN 30/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BLACKERT Entsorgungs GmbH vertr. d. d. GF, Am Wallbach 2, 34326 Morschen (AG Fritzlar, HRB 11108), vertr. d.: 1. Ursula Blackert, als Gfin d. BLACKERT Entsorgungs GmbH, Eubachstraße 23, 34326 Morschen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Fritzlar, 09.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 30/20: In dem Insolvenzverfahren BLACKERT Entsorgungs GmbH vertr. d. d. GF, Am Wallbach 2, 34326 Morschen (AG Fritzlar, HRB 11108), vertr. d.: 1. Ursula Blackert, als Gfin d. BLACKERT Entsorgungs GmbH, Eubachstraße 23, 34326 Morschen, (Geschäftsführerin), wird die dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Henning Jung,…
12 IN 30/20: In dem Insolvenzverfahren BLACKERT Entsorgungs GmbH vertr. d. d. GF, Am Wallbach 2, 34326 Morschen (AG Fritzlar, HRB 11108), vertr. d.: 1. Ursula Blackert, als Gfin d. BLACKERT Entsorgungs GmbH, Eubachstraße 23, 34326 Morschen, (Geschäftsführerin), wird die dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Henning Jung, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166311, Fax: 0561/3166312, E-Mail: kassel@westhelleundpartner.eu zu zahlende Vergütung festgesetzt. Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag aus der Masse zu entnehmen. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 63 InsO Anspruch auf Vergütung der Tätigkeit und Ersatz der entstandenen Auslagen. Für die Bestimmung der Vergütung ist gemäß § 65 InsO die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) anzuwenden.
Der Vergütungsfestsetzungsantrag richtet sich nach den Bestimmungen der InsVV.
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 684.965,61 Euro ausgegangen.
Zu- bzw. Abschläge zur Regelvergütung wurden festgesetzt.
Das Insolvenzgericht hat gemäß § 8 Abs. 3 InsO das Zustellwesen übertragen. Die Kosten für diese Zustellungen sind gesondert zu vergüten und fallen nicht unter die Auslagenpauschale des § 8 InsVV (Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 21.03.2013, IX ZB 209/10).
Die Vergütung ist daher antragsgemäß festzusetzen.
Eine Veröffentlichung der festgesetzten Beträge darf gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht erfolgen. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Fritzlar, Schladenweg 1, 34560 Fritzlar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Fritzlar, Schladenweg 1, 34560 Fritzlar, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Einlegung kann auch mittels elektronischen Dokuments erfolgen. Informationen zu den weiteren Voraussetzungen zur Signatur und Übermittlung sind auf dem Justizportal des Bundes und der Länder (www.justiz.de) im Themenbereich zur elektronischen Kommunikation zu finden. Eine Einlegung per einfacher E-Mail ist unzulässig. Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse sind zur Einlegung mittels elektronischen Dokuments verpflichtet.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Fritzlar, 09.09.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.