Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Blaupunkt Technology GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Robert-Bosch-Straße 200, 31139 Hildesheim
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 203936
EUID
DEP2408.HRB203936
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 117/15
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Gegenstand des Unternehmens
Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten von Unternehmensbeteiligungen sowie von sonstigen Vermögensanlagen, soweit es hierfür jeweils keiner behördlichen Erlaubnis bedarf; Unternehmensberatung, soweit es hierfür jeweils keiner behördlichen Erlaubnis bedarf; Erbringung von Managementleistungen für verbundene Unternehmen; Überlassung oder Entsendung von Arbeitnehmern an verbundene Unternehmen, soweit es hierfür keiner behördlichen Erlaubnis bedarf; Handel mit Gütern jeglicher Art, soweit es hierfür keiner behördlichen Erlaubnis bedarf.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blaupunkt Technology GmbH, ansässig in der Robert-Bosch-Str. 200, 31139 Hildesheim, sind die Vergütungen und Auslagen für Mitglieder des Gläubigerausschusses festgesetzt worden. Im Rahmen der Verfahrensverwaltung wurden die Vergütungssätze für Angela Harendt (Stundensatz 250,00 EUR), Frank Joseph (Stundensatz 95,00 EUR) sowie Sigfried Tölke (Stundensatz 95,00 EUR) beschlossen. Die Festsetzungen basieren auf den entsprechenden Anträgen der Ausschussmitglieder aus den Jahren 2025 und 2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 117/15: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blaupunkt Technology GmbH, Robert-Bosch-Str. 200, 31139 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 203936), vertr. d.: 1. Dr. Lars Placke, Robert-Bosch-Str. 200, 31139 Hildesheim, (Geschäftsführer), 2. Rechtsanwalt Silvio Höfer, Grupenstr. 2, 30159 Hannover, (Geschäftsf…
50 IN 117/15: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blaupunkt Technology GmbH, Robert-Bosch-Str. 200, 31139 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 203936), vertr. d.: 1. Dr. Lars Placke, Robert-Bosch-Str. 200, 31139 Hildesheim, (Geschäftsführer), 2. Rechtsanwalt Silvio Höfer, Grupenstr. 2, 30159 Hannover, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Angela Harendt festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hildesheim eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 22.09.2026 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Angela Harendt die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 250,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 09.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 117/15: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blaupunkt Technology GmbH, Robert-Bosch-Str. 200, 31139 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 203936), vertr. d.: 1. Dr. Lars Placke, Robert-Bosch-Str. 200, 31139 Hildesheim, (Geschäftsführer), 2. Rechtsanwalt Silvio Höfer, Grupenstr. 2, 30159 Hannover, (Geschäftsf…
50 IN 117/15: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blaupunkt Technology GmbH, Robert-Bosch-Str. 200, 31139 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 203936), vertr. d.: 1. Dr. Lars Placke, Robert-Bosch-Str. 200, 31139 Hildesheim, (Geschäftsführer), 2. Rechtsanwalt Silvio Höfer, Grupenstr. 2, 30159 Hannover, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Frank Joseph festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hildesheim eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 25.06.2025 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Frank Joseph die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 95,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 09.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 117/15: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blaupunkt Technology GmbH, Robert-Bosch-Str. 200, 31139 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 203936), vertr. d.: 1. Dr. Lars Placke, Robert-Bosch-Str. 200, 31139 Hildesheim, (Geschäftsführer), 2. Rechtsanwalt Silvio Höfer, Grupenstr. 2, 30159 Hannover, (Geschäftsf…
50 IN 117/15: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blaupunkt Technology GmbH, Robert-Bosch-Str. 200, 31139 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 203936), vertr. d.: 1. Dr. Lars Placke, Robert-Bosch-Str. 200, 31139 Hildesheim, (Geschäftsführer), 2. Rechtsanwalt Silvio Höfer, Grupenstr. 2, 30159 Hannover, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Sigfried Tölke festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hildesheim eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 02.11.2025 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Sigfried Tölke die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 95,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 09.06.2026
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