Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
RST Regio System Transport GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Bayernstraße 33, 30855 Langenhagen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 205085
EUID
DEP2305.HRB205085
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
950/12 - 9 -
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Aufhebung
09.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Transport und Logistik für Versand von Waren aller Art, auch im Speditionsgewerbe, einschließlich aller branchenüblichen damit verbundenen Geschäfte.Die Gesellschaft kann Geschäfte in ähnlichen Geschäftszweigen betreiben, Zweigniederlassungen errichten, andere Unternehmen mit gleicher oder ähnlicher Aufgabenstellung gründen, übernehmen, pachten und sich an ihnen beteiligen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RST Regio System Transport GmbH mit Sitz in Langenhagen ist am 09.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
904 IN 950/12 - 9 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RST Regio System Transport GmbH, Münchener Straße 37, 30855 Langenhagen (AG Hannover, HRB 205085), vertr. d.: Daniel Böttger, Weimarer Allee 2, 30179 Hannover, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), ist am 09.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben …
904 IN 950/12 - 9 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RST Regio System Transport GmbH, Münchener Straße 37, 30855 Langenhagen (AG Hannover, HRB 205085), vertr. d.: Daniel Böttger, Weimarer Allee 2, 30179 Hannover, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), ist am 09.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 09.06.2026
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