Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Blue-Bird-Company GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Lindenstraße 2, 31867 Pohle
Handelsregister
Amtsgericht Stadthagen HRB 200979
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEP2106.HRB200979
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 30/21
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Prüfungstermin
22.07.2025
Gläubigerversammlung
28.07.2026
Einstellung
30.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Verkauf von Waren über das Internet.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Handel
Subbranche
Onlinehandel & E-Commerce
Geschäftstätigkeit
Verkauf von Waren über das Internet
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blue-Bird-Company GmbH ist die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist der 22.07.2025. Die ergänzte Insolvenztabelle wird eine Woche vor diesem Termin zur Einsicht niedergelegt. Für die Gläubigerversammlung ist der 28.07.2026 als Stichtag bestimmt; bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen eine beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse sowie gegen die Schlussrechnung eingegangen sein. Eine Einstellung des Verfahrens unterbleibt, sofern ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 1.500,00 EUR geleistet wird. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Dipl.-Kfm. StB Jens Rüdiger sind bereits festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blue-Bird-Company GmbH ist am 30.07.2026 mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden. Zuvor hat das Amtsgericht Bückeburg verschiedene Verfahrensschritte angeordnet. Am 26.06.2025 wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blue-Bird-Company GmbH ist am 30.07.2026 mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden. Zuvor hat das Amtsgericht Bückeburg verschiedene Verfahrensschritte angeordnet. Am 26.06.2025 wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 22.07.2025 bestimmt wurde. Am 04.06.2026 wurde ein Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung auf den 28.07.2026 festgelegt, bis zu dem Einwendungen gegen die beabsichtigte Verfahrenseinstellung und die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters erhoben werden konnten. Zudem ist die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Dipl.-Kfm. StB Jens Rüdiger festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 30/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blue-Bird-Company GmbH, Lindenstraße 2, 31867 Pohle (AG Stadthagen, HRB 200979), vertr. d.: Kerstin Manuela Lenz, Lindenstraße 2, 31867 Pohle, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Dipl.-Kfm. StB Jens Rüdiger festgesetzt…
47 IN 30/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blue-Bird-Company GmbH, Lindenstraße 2, 31867 Pohle (AG Stadthagen, HRB 200979), vertr. d.: Kerstin Manuela Lenz, Lindenstraße 2, 31867 Pohle, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Dipl.-Kfm. StB Jens Rüdiger festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bückeburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Mindestvergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Mit Schriftsatz vom 13.03.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 3.023,55 EUR.
II.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.400,00 EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 21,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 6 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 16.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 30/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blue-Bird-Company GmbH, Lindenstraße 2, 31867 Pohle (AG Stadthagen, HRB 200979), vertr. d.: Kerstin Manuela Lenz, Lindenstraße 2, 31867 Pohle, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird
i…
47 IN 30/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blue-Bird-Company GmbH, Lindenstraße 2, 31867 Pohle (AG Stadthagen, HRB 200979), vertr. d.: Kerstin Manuela Lenz, Lindenstraße 2, 31867 Pohle, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 22.07.2025
bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden
eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Amtsgericht Bückeburg, 26.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 30/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blue-Bird-Company GmbH, Lindenstraße 2, 31867 Pohle (AG Stadthagen, HRB 200979), vertr. d.: Kerstin Manuela Lenz, Lindenstraße 2, 31867 Pohle, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 28.07.…
47 IN 30/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blue-Bird-Company GmbH, Lindenstraße 2, 31867 Pohle (AG Stadthagen, HRB 200979), vertr. d.: Kerstin Manuela Lenz, Lindenstraße 2, 31867 Pohle, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 28.07.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 1.500,00 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bückeburg, 04.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 30/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blue-Bird-Company GmbH, Lindenstraße 2, 31867 Pohle (AG Stadthagen, HRB 200979), vertr. d.: Kerstin Manuela Lenz, Lindenstraße 2, 31867 Pohle, (Geschäftsführerin), ist am gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden…
47 IN 30/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blue-Bird-Company GmbH, Lindenstraße 2, 31867 Pohle (AG Stadthagen, HRB 200979), vertr. d.: Kerstin Manuela Lenz, Lindenstraße 2, 31867 Pohle, (Geschäftsführerin), ist am gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger und s_datba mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 30.07.2026
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