Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BM Balkonbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 26383
EUID
DEU1206.HRB26383
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz
Aktenzeichen
14 IN 651/17
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Stellungnahmefrist Schlusstermin
07.12.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BM Balkonbau GmbH mit Sitz in Chemnitz (HRB 26383) wird beim Amtsgericht Chemnitz geführt. Die Geschäftsführerin ist Constanze Opel. Am 07.10.2026 ist der Beschluss ergangen, der Vornahme der Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter gemäß § 196 Abs. 2 InsO zuzustimmen. Im Rahmen des schriftlichen Schlusstermins erhalten die Beteiligten Gelegenheit, bis zum 07.12.2026 zu folgenden Punkten schriftlich Stellung zu nehmen: Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen, Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse sowie zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 03.12.2024 mit beantragten Zuschlägen. Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von 2.910.081,58 EUR zu berücksichtigen. Zur Verteilung steht eine Masse von ca. 77.230,81 EUR zur Verfügung. Der Schlussbericht, die Schlussrechnung, der Vergütungsantrag und das Verteilungsverzeichnis können auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden. Als Rechtsbehelf ist die sofortige Beschwerde oder Erinnerung statthaft, einzulegen beim Amtsgericht Chemnitz. Die Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder Bekanntmachung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 14 IN 651/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BM Balkonbau GmbH, Otto-Schmerbach-Straße 22, 09117 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 26383
vertreten durch die Geschäftsführerin Constanze Opel
ergeht am 07.10.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Der Vo…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 14 IN 651/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BM Balkonbau GmbH, Otto-Schmerbach-Straße 22, 09117 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 26383
vertreten durch die Geschäftsführerin Constanze Opel
ergeht am 07.10.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Der Vornahme der Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter wird gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt.
2. Im Rahmen des schriftlichen Schlusstermins erhalten die Beteiligten Gelegenheit, bis zum
07.12.2026
zu folgenden Punkten schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen:
|Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen
|Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
|Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 03.12.2024 mit beantragten Zuschlägen.
Bei der Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 2.910.081,58 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von ca. 77.230,81 EUR zur Verfügung.
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung, der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters und das Verteilungsverzeichnis können von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz;
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
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