Forderungsanmeldung Sachsen HRB 26359

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

BiFlow Systems GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 26359
EUID
DEU1206.HRB26359

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Chemnitz
Aktenzeichen
306 IN 1431/26
Phase
Forderungsanmeldung

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Andreas Schenk
Adresse
Äußere Plauensche Straße 7, 08056 Zwickau
Telefon
0375 2118570
E-Mail

Termine & Fristen

Eröffnung
09.10.2026 , 10:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.11.2026
Widerspruchsfrist
08.01.2027

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BiFlow Systems GmbH mit Sitz in Chemnitz ist am 09.10.2026 um 10:30 Uhr eröffnet worden. Die Schuldnerin betreibt einen Geschäftszweig in der Entwicklung und Herstellung von Komponenten und Systemen im Bereich Mikrofluidik, Assayentwicklung, Diagnostik und Bioanalytik. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Schenk aus Zwickau bestellt. Der Verwalter ist beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen, ausgenommen die Zustellung an die Schuldnerin. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen gemäß § 38 InsO schriftlich zweifach bis zum 27.11.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Gläubiger mit Sicherungsrechten an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin müssen diese unverzüglich mitteilen. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nur noch an den Insolvenzverwalter leisten. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 08.01.2027 beim Amtsgericht Chemnitz schriftlich einzureichen. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens gelöscht.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 306 IN 1431/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BiFlow Systems GmbH, Technologie-Campus 1, 09126 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 26359 vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Nestler ergeht am 09.10.2026 nachfolgende Entscheidung: 1. Über das Ve…

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