Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BME Beratungsgesellschaft für Management und Erwachsenenbildung Dr. Golbs & Partner GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 11288
EUID
DEU1104.HRB11288
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
531/541 IN 480/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt André Nickel
Adresse
Reicker Straße 12, 01219 Dresden
Telefon
0351 21686 0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
07.08.2026 , 12:40 Uhr
Forderungsanmeldefrist
17.09.2026
Berichtstermin
29.10.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
29.10.2026 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BME Beratungsgesellschaft für Management und Erwachsenenbildung Dr. Golbs & Partner GmbH ist am 07.08.2026 eröffnet worden. Der Rechtsanwalt André Nickel ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO endet am 17.09.2026. Ein gemeinsamer Termin für den Berichtstermin, die Beschlussfassung über verschiedene Verfahrensfragen sowie den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist auf den 29.10.2026 anberaumt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531/541 IN 480/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BME Beratungsgesellschaft für Management und Erwachsenenbildung Dr. Golbs & Partner GmbH, Humboldtstraße 25, 02625 Bautzen, Amtsgericht Dresden , HRB 11288
vertreten durch die Geschäftsführerin Petra W…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531/541 IN 480/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BME Beratungsgesellschaft für Management und Erwachsenenbildung Dr. Golbs & Partner GmbH, Humboldtstraße 25, 02625 Bautzen, Amtsgericht Dresden , HRB 11288
vertreten durch die Geschäftsführerin Petra Werner
- wurde am 07.08.2026 um 12:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt André Nickel, Reicker Straße 12, 01219 DresdenTelefon geschäftlich: 0351 21686 0 Telefax: 0351 21686 10 Email geschäftlich: info@ra-sns.de
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 17.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Donnerstag, 29.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Donnerstag, 29.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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