Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BMG Gesellschaft für moderne Informationssysteme mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Lise-Meitner-Straße 16, 89081 Ulm
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ulm HRB 3215
EUID
DEB8537.HRB3215
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
2 IN 176/15
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
18.04.2024
Einwendungsfrist Schlusstermin
28.03.2025
Aufhebung
10.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Informationssystemen, insbesondere basierend auf LCD-Technologie
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BMG Gesellschaft für moderne Informationssysteme mbH sind verschiedene Verfahrensschritte dokumentiert. Im Rahmen des Verfahrens wurden die Vergütungen für das Mitglied des Gläubigerausschusses Bundesagentur für Arbeit sowie für Bernd Wachter festgesetzt. Zudem wurde die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Dr. Holger Leichtle, festgesetzt. Die Forderungen in der Masse belaufen sich auf eine Gesamthöhe von 17.265.873,02 €, denen ein Massebestand von 1.053.151,97 € gegenübersteht. Nach Durchführung des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverteilung ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BMG Gesellschaft für moderne Informationssysteme mbH ist am 10.02.2026 aufgehoben worden. Zuvor waren verschiedene Verfahrensschritte erfolgt: Am 18.03.2024 wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen bis zum 18.04.2024 im schriftlichen Verfahren angeordnet. Am 2…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BMG Gesellschaft für moderne Informationssysteme mbH ist am 10.02.2026 aufgehoben worden. Zuvor waren verschiedene Verfahrensschritte erfolgt: Am 18.03.2024 wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen bis zum 18.04.2024 im schriftlichen Verfahren angeordnet. Am 29.01.2025 wurde der Schlusstermin einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und der Einreichung von Einwendungen bis zum 28.03.2025 im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Zudem wurde der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Zu diesem Zeitpunkt standen Forderungen in Höhe von 17.265.873,02 EUR Massebeständen von 1.053.151,97 EUR gegenüber. Die Vergütung des Insolvenzverwalters Dr. Holger Leichtle sowie die Vergütungen und Auslagen der Mitglieder des Gläubigerausschusses (Bundesagentur für Arbeit und Bernd Wachter) wurden festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 176/15
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BMG Gesellschaft für moderne Informationssysteme mbH, Lise-Meitner-Str. 16, 89081 Ulm, vertreten durch die Geschäftsführer Reiner Maximilian Bayrle, Andreas Liebaug, c/o Rechtsanwälte Staab & Kollegen PartG mbB, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken und Peter…
2 IN 176/15
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BMG Gesellschaft für moderne Informationssysteme mbH, Lise-Meitner-Str. 16, 89081 Ulm, vertreten durch die Geschäftsführer Reiner Maximilian Bayrle, Andreas Liebaug, c/o Rechtsanwälte Staab & Kollegen PartG mbB, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken und Peter Eugen Mack
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 3215
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BBL Rechtsanwälte, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt, Gz.: 633/15 D106/1441-15
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht - 10.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 176/15
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BMG Gesellschaft für moderne Informationssysteme mbH, Lise-Meitner-Str. 16, 89081 Ulm, vertreten durch die Geschäftsführer Reiner Maximilian Bayrle, Andreas Liebaug, c/o Rechtsanwälte Staab & Kollegen PartG mbB, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken und Peter…
2 IN 176/15
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BMG Gesellschaft für moderne Informationssysteme mbH, Lise-Meitner-Str. 16, 89081 Ulm, vertreten durch die Geschäftsführer Reiner Maximilian Bayrle, Andreas Liebaug, c/o Rechtsanwälte Staab & Kollegen PartG mbB, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken und Peter Eugen Mack
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 3215
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BBL Rechtsanwälte, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt, Gz.: 633/15 D106/1441-15
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1. Die Prüfung der bis 18.04.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.04.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht - 18.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 176/15
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BMG Gesellschaft für moderne Informationssysteme mbH, Lise-Meitner-Str. 16, 89081 Ulm, vertreten durch die Geschäftsführer Reiner Maximilian Bayrle, Andreas Liebaug, c/o Rechtsanwälte Staab & Kollegen PartG mbB, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken und Peter…
2 IN 176/15
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BMG Gesellschaft für moderne Informationssysteme mbH, Lise-Meitner-Str. 16, 89081 Ulm, vertreten durch die Geschäftsführer Reiner Maximilian Bayrle, Andreas Liebaug, c/o Rechtsanwälte Staab & Kollegen PartG mbB, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken und Peter Eugen Mack
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 3215
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BBL Rechtsanwälte, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt, Gz.: 633/15 D106/1441-15
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 28.03.2025
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Ulm erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 17.265.873,02 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 1.053.151,97 € gegenübersteht.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht - 29.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 176/15
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BMG Gesellschaft für moderne Informationssysteme mbH, Lise-Meitner-Str. 16, 89081 Ulm, vertreten durch die Geschäftsführer Reiner Maximilian Bayrle, Andreas Liebaug, c/o Rechtsanwälte Staab & Kollegen PartG mbB, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken und Peter…
2 IN 176/15
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BMG Gesellschaft für moderne Informationssysteme mbH, Lise-Meitner-Str. 16, 89081 Ulm, vertreten durch die Geschäftsführer Reiner Maximilian Bayrle, Andreas Liebaug, c/o Rechtsanwälte Staab & Kollegen PartG mbB, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken und Peter Eugen Mack
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 3215
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BBL Rechtsanwälte, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt, Gz.: 633/15 D106/1441-15
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 17.265.873,02 EUR steht ein Betrag von 1.053.151,97 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht - 29.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 176/15
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BMG Gesellschaft für moderne Informationssysteme mbH, Lise-Meitner-Str. 16, 89081 Ulm, vertreten durch die Geschäftsführer Reiner Maximilian Bayrle, Andreas Liebaug, c/o Rechtsanwälte Staab & Kollegen PartG mbB, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken und Peter…
2 IN 176/15
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BMG Gesellschaft für moderne Informationssysteme mbH, Lise-Meitner-Str. 16, 89081 Ulm, vertreten durch die Geschäftsführer Reiner Maximilian Bayrle, Andreas Liebaug, c/o Rechtsanwälte Staab & Kollegen PartG mbB, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken und Peter Eugen Mack
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 3215
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BBL Rechtsanwälte, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt, Gz.: 633/15 D106/1441-15
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Die Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses Bundesagentur für Arbeit wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 20.11.2024.
Dem Mitglied des Gläubigerausschusses war eine freie Eing./Verg. in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht - 29.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 176/15
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BMG Gesellschaft für moderne Informationssysteme mbH, Lise-Meitner-Str. 16, 89081 Ulm, vertreten durch die Geschäftsführer Reiner Maximilian Bayrle, Andreas Liebaug, c/o Rechtsanwälte Staab & Kollegen PartG mbB, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken und Peter…
2 IN 176/15
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BMG Gesellschaft für moderne Informationssysteme mbH, Lise-Meitner-Str. 16, 89081 Ulm, vertreten durch die Geschäftsführer Reiner Maximilian Bayrle, Andreas Liebaug, c/o Rechtsanwälte Staab & Kollegen PartG mbB, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken und Peter Eugen Mack
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 3215
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BBL Rechtsanwälte, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt, Gz.: 633/15 D106/1441-15
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Die Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses Bernd Wachter wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 08.12.2024.
Dem Mitglied des Gläubigerausschusses war eine freie Eing./Verg. in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht - 29.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 176/15
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BMG Gesellschaft für moderne Informationssysteme mbH, Lise-Meitner-Str. 16, 89081 Ulm, vertreten durch die Geschäftsführer Reiner Maximilian Bayrle, Andreas Liebaug, c/o Rechtsanwälte Staab & Kollegen PartG mbB, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken und Peter…
2 IN 176/15
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BMG Gesellschaft für moderne Informationssysteme mbH, Lise-Meitner-Str. 16, 89081 Ulm, vertreten durch die Geschäftsführer Reiner Maximilian Bayrle, Andreas Liebaug, c/o Rechtsanwälte Staab & Kollegen PartG mbB, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken und Peter Eugen Mack
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 3215
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BBL Rechtsanwälte, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt, Gz.: 633/15 D106/1441-15
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Holger Leichtle, Magirus-Deutz-Straße 17, 89077 Ulm, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 11.12.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 2.988.131,93 EUR auszugehen.
Dem Insolvenzverwalter war eine freie Eing./Verg. in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für frei Eing./Auslage in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht - 29.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 176/15
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BMG Gesellschaft für moderne Informationssysteme mbH, Lise-Meitner-Str. 16, 89081 Ulm, vertreten durch die Geschäftsführer Reiner Maximilian Bayrle, Andreas Liebaug, c/o Rechtsanwälte Staab & Kollegen PartG mbB, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken und Peter…
2 IN 176/15
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BMG Gesellschaft für moderne Informationssysteme mbH, Lise-Meitner-Str. 16, 89081 Ulm, vertreten durch die Geschäftsführer Reiner Maximilian Bayrle, Andreas Liebaug, c/o Rechtsanwälte Staab & Kollegen PartG mbB, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken und Peter Eugen Mack
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 3215
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BBL Rechtsanwälte, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt, Gz.: 633/15 D106/1441-15
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Die zu erstattenden Auslagen der Mitglieder des Gläubigerausschusses wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 09.08.2024.
Da die Verwaltung mit einem besonderen Haftungsrisiko verbunden war, waren die dem Mitglied des Gläubigerausschusses entstandenen Kosten für eine zusätzliche Haftpflichtversicherung in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht - 13.08.2024
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