Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
RP Trans GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Ammerweg 2, 89174 Altheim Alb
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ulm HRA 722008
EUID
DEB8537.HRA722008
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1 IN 234/20
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Dipl. Wirtschaftsjurist Tobias Sorg
Adresse
Frauenstraße 14, 89073 Ulm
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
20.08.2025
Einwendungsschlussfrist Vergleich
16.03.2026
Vergütungsfestsetzung Antrag
06.07.2026
Schlusstermin Einwendungsschlussfrist
28.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der RP Trans GmbH & Co. KG, Ammerweg 2, 89174 Altheim (Alb), sind verschiedene Verfahrensschritte dokumentiert. Im Juli 2025 wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren angeordnet; hierfür ist eine Widerspruchsfrist bis zum 20.08.2025 gesetzt. In einer späteren Bekanntmachung vom Februar 2026 wird über die Zustimmung zu einem Vergleich berichtet. Der Insolvenzverwalter beabsichtigt, mit den Gesellschafern Karl-Heinz Erb, Maximilian Pitz und Ulrich Reichardt einen Vergleich abzuschließen, wonach diese gesamtschuldnerisch einen Betrag von 157.000,00 EUR bis spätestens 31.03.2026 an die Insolvenzmasse zahlen. Einwendungen gegen diesen Beschluss sind bis einschließlich 16.03.2026 beim Insolvenzgericht Ulm vorzulegen.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RP Trans GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Ulm anhängig. Der Schuldner wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin RP Trans Verwaltungs GmbH vertreten. Das Verfahren umfasst mehrere Schritte: Zunächst wurde die Zustimmung zur Beendigung des Verfahrens durch einen Ve…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RP Trans GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Ulm anhängig. Der Schuldner wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin RP Trans Verwaltungs GmbH vertreten. Das Verfahren umfasst mehrere Schritte: Zunächst wurde die Zustimmung zur Beendigung des Verfahrens durch einen Vergleich mit den Gesellschaftern Karl-Heinz Erb, Maximilian Pitz und Maximilian Pitz sowie Ulrich Reichardt beantragt, wonach diese gesamtschuldnerisch 157.000,00 EUR bis zum 16.03.2026 zahlen sollen. Parallel dazu erfolgte die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen, wobei Einwendungen bis zum 20.08.2025 möglich waren. Die Vergütung des Insolvenzverwalters Dipl. Wirtschaftsjurist Tobias Sorg wurde festgesetzt. Im weiteren Verlauf wurden der Schlusstermin gemäß § 197 InsO und die Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO beschlossen. Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis konnten bis zum 28.08.2026 erhoben werden. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 289.661,31 EUR steht ein Massebestand von ca. 300.000,00 EUR zur Verteilung bereit.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 234/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RP Trans GmbH & Co. KG, Ammerweg 2, 89174 Altheim (Alb), vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin RP Trans Verwaltungs GmbH, Ammerweg 2, 89174 Altheim, diese vertreten durch die Geschäftsführer Maximilian Pitz und Ulrich Matthäus Wilhelm Reich…
1 IN 234/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RP Trans GmbH & Co. KG, Ammerweg 2, 89174 Altheim (Alb), vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin RP Trans Verwaltungs GmbH, Ammerweg 2, 89174 Altheim, diese vertreten durch die Geschäftsführer Maximilian Pitz und Ulrich Matthäus Wilhelm Reichardt
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 722008
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte FRÖHLICH Rechtsanwälte, Am alten Donaubad 2, 89231 Neu-Ulm, Gz.: 44/20 MF10/eb
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs des Insolvenzverwalters mit den Gesellschaftern Karl-Heinz Erb, Maximilian Pitz und Ulrich Reichardt, wonach diese gesamtschuldnerisch einen Betrag in Höhe von 157.000,00 EUR zur Erledigung sämtlicher gesellschaftsrechtlicher Ansprüche bis spätestens 31.03.2026 an die Insolvenzmasse zahlen
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 16.03.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Ulm, Zeughausgasse 14, 89073 Ulm erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht - 16.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 234/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RP Trans GmbH & Co. KG, Ammerweg 2, 89174 Altheim (Alb), vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin RP Trans Verwaltungs GmbH, Ammerweg 2, 89174 Altheim, diese vertreten durch die Geschäftsführer Maximilian Pitz und Ulrich Matthäus Wilhelm Reich…
1 IN 234/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RP Trans GmbH & Co. KG, Ammerweg 2, 89174 Altheim (Alb), vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin RP Trans Verwaltungs GmbH, Ammerweg 2, 89174 Altheim, diese vertreten durch die Geschäftsführer Maximilian Pitz und Ulrich Matthäus Wilhelm Reichardt
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 722008
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte FRÖHLICH Rechtsanwälte, Am alten Donaubad 2, 89231 Neu-Ulm, Gz.: 44/20 MF10/eb
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1. Die Prüfung der bis 06.08.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht - 16.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 234/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RP Trans GmbH & Co. KG, Ammerweg 2, 89174 Altheim (Alb), vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin RP Trans Verwaltungs GmbH, Ammerweg 2, 89174 Altheim, diese vertreten durch die Geschäftsführer Maximilian Pitz und Ulrich Matthäus Wilhelm Reich…
1 IN 234/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RP Trans GmbH & Co. KG, Ammerweg 2, 89174 Altheim (Alb), vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin RP Trans Verwaltungs GmbH, Ammerweg 2, 89174 Altheim, diese vertreten durch die Geschäftsführer Maximilian Pitz und Ulrich Matthäus Wilhelm Reichardt
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 722008
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte FRÖHLICH Rechtsanwälte, Am alten Donaubad 2, 89231 Neu-Ulm, Gz.: 44/20 MF10/eb
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Dipl. Wirtschaftsjurist Tobias Sorg, Frauenstraße 14, 89073 Ulm, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 06.07.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 468.497,63 EUR auszugehen.
Gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV wurde ein Betrag in Höhe von BETRAG EUR berücksichtigt, um den sich die Insolvenzmasse als Grundlage der Vergütungsberechnung erhöht.
Aufgrund der Erhöhung der Berechnungsgrundlage gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV erhält der Insolvenzverwalter eine Zusatzvergütung in Höhe von BETRAG EUR.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Dem Insolvenzverwalter war ein Zuschlag von 55 % auf die Regelvergütung zu gewähren. Auf die entsprechenden Anträge hierzu wird Bezug genommen.
Dem Insolvenzverwalter war ein Abschlag von 5 % für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht - 10.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 234/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RP Trans GmbH & Co. KG, Ammerweg 2, 89174 Altheim (Alb), vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin RP Trans Verwaltungs GmbH, Ammerweg 2, 89174 Altheim, diese vertreten durch die Geschäftsführer Maximilian Pitz und Ulrich Matthäus Wilhelm Reich…
1 IN 234/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RP Trans GmbH & Co. KG, Ammerweg 2, 89174 Altheim (Alb), vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin RP Trans Verwaltungs GmbH, Ammerweg 2, 89174 Altheim, diese vertreten durch die Geschäftsführer Maximilian Pitz und Ulrich Matthäus Wilhelm Reichardt
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 722008
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte FRÖHLICH Rechtsanwälte, Am alten Donaubad 2, 89231 Neu-Ulm, Gz.: 44/20 MF10/eb
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 28.08.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Ulm erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 289.661,31 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von ca. 300.000,00 € gegenübersteht.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht - 10.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 234/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RP Trans GmbH & Co. KG, Ammerweg 2, 89174 Altheim (Alb), vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin RP Trans Verwaltungs GmbH, Ammerweg 2, 89174 Altheim, diese vertreten durch die Geschäftsführer Maximilian Pitz und Ulrich Matthäus Wilhelm Reich…
1 IN 234/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RP Trans GmbH & Co. KG, Ammerweg 2, 89174 Altheim (Alb), vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin RP Trans Verwaltungs GmbH, Ammerweg 2, 89174 Altheim, diese vertreten durch die Geschäftsführer Maximilian Pitz und Ulrich Matthäus Wilhelm Reichardt
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 722008
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte FRÖHLICH Rechtsanwälte, Am alten Donaubad 2, 89231 Neu-Ulm, Gz.: 44/20 MF10/eb
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 289.661,31 EUR steht ein Betrag von ca. 300.000,00 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht - 10.07.2026
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