Das Amtsgericht Chemnitz hat am 30.04.2025 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BMS GmbH eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Martin Krause bestellt worden, der zudem mit der Durchführung von Zustellungen gemäß § 30 Abs. 2 InsO beauftragt wurde. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 18.06.2025 zweifach beim Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem müssen Sicherungsrechte unverzüglich mitgeteilt werden. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen können bis zum 30.07.2025 beim Amtsgericht Chemnitz eingereicht werden. Auf einen Berichtstermin wird verzichtet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 418 IN 46/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BMS GmbH - Business und Montage Service, Herrn Pascal Mouchel Further Höhe 6, 09131 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 29767
vertreten durch den Geschäftsführer Pascal Mouchel
ergeht nachfolgende Entsche…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 418 IN 46/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BMS GmbH - Business und Montage Service, Herrn Pascal Mouchel Further Höhe 6, 09131 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 29767
vertreten durch den Geschäftsführer Pascal Mouchel
ergeht nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Internethandel mit Gebrauchs- und Baumarktartikeln, Insb. Mit Fahrzeugen, Fahrzeugteilen, Elektroartikel, Elektronikartikel, Werkzeugen und Baumaterialien, Logistik-, Kurier- und Zustellfahrten, Messe-, Trocken- und Fassadenbau sowie Solaranlagenbau (ohne elektrische Anschlüsse), Entkernung (ohne Eingriff in die Statik), Industriemontageleistungen, Möbel- Regalmontage, Demontage, Kleinstreparaturen an Fenstern, Türen und Wänden, Warenbewegung, Montage von genormten Baufertigteilen, Kleben von Raufasertapete, Streichen mit Bindemittelfarben, Dienstleistungen in Bau- und Verbrauchermärkten, Büroservice, Geräte und Werkzeugverleih, das Betreiben eines Testzentrums) wird am 30.04.2025 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Martin Krause
Wille Insolvenzverwalter Rechtsanwälte
An der Markthalle 3 - 5
09111 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 400 440
Telefax: 0371 4004 410
Email geschäftlich: info@wir-chemnitz.de
Website: www.wir-chemnitz.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 18.06.2025 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 30.07.2025 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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