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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BNS Feyerabend UG ist am 09.03.2026 mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse gemäß § 211 InsO eingestellt worden. Zuvor hat der Insolvenzverwalter am 19.08.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Im Verfahrensverlauf wurden zwei besondere Prüfungstermine für nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen angeordnet: Der erste Stichtag war der 24.03.2025, der zweite der 06.10.2025. Gegenstände der Einsicht waren die ergänzte Insolvenztabelle sowie Anmeldungen nebst Urkunden.
Originalbekanntmachung
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