Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zimmermann Holding-Aktiengesellschaft, mit Sitz in Hameln (AG Hannover, HRB 100945), wurden verschiedene Verfahrensschritte vollzogen. Nach Anordnung des schriftlichen Verfahrens zur Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist mit einem Stichtag zum 17.11.2025 und der Festsetzung der Insolvenzverwaltervergütung am 13.01.2026 wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der Stichtag für den Schlusstermin und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen wurde auf den 02.003.2026 festgelegt. In der Masse bestand ein verfügbarer Bestand von 387,89 EUR bei Insolvenzforderungen in Höhe von 62.515,17 EUR. Das Verfahren ist am 03.03.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da mangels einer zu verteilenden Masse keine Schlussverteilung vorgenommen werden konnte.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 13/24 -4: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zimmermann Holding-Aktiengesellschaft, Ostertorwall 40, 31785 Hameln (AG Hannover, HRB 100945), vertr. d.: Norbert Zimmermann, Ostertorwall 40, 31785 Hameln, (Vorstand), ist am 03.03.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Mangels einer zu verteilenden Masse…
36 IN 13/24 -4: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zimmermann Holding-Aktiengesellschaft, Ostertorwall 40, 31785 Hameln (AG Hannover, HRB 100945), vertr. d.: Norbert Zimmermann, Ostertorwall 40, 31785 Hameln, (Vorstand), ist am 03.03.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Mangels einer zu verteilenden Masse konnte keine Schlussverteilung vorgenommen werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 03.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 13/24 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zimmermann Holding-Aktiengesellschaft, Ostertorwall 40, 31785 Hameln (AG Hannover, HRB 100945), vertr. d.: Norbert Zimmermann, Ostertorwall 40, 31785 Hameln, (Vorstand), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Sti…
36 IN 13/24 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zimmermann Holding-Aktiengesellschaft, Ostertorwall 40, 31785 Hameln (AG Hannover, HRB 100945), vertr. d.: Norbert Zimmermann, Ostertorwall 40, 31785 Hameln, (Vorstand), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 02.03.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 13.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 13/24 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zimmermann Holding-Aktiengesellschaft, Ostertorwall 40, 31785 Hameln (AG Hannover, HRB 100945), vertr. d.: Norbert Zimmermann, Ostertorwall 40, 31785 Hameln, (Vorstand), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftss…
36 IN 13/24 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zimmermann Holding-Aktiengesellschaft, Ostertorwall 40, 31785 Hameln (AG Hannover, HRB 100945), vertr. d.: Norbert Zimmermann, Ostertorwall 40, 31785 Hameln, (Vorstand), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hameln zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dr. Stefanie Zulauf, c/o RA Dr. Eckert, Robert-Enke-Str. 1, 30169 Hannover, Tel.: 0511/626287-0, Fax: 0511/626287-10, E-Mail: info@eckert.law, Internet: www.eckert.law hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 387,89 EUR abzüglich noch evtl. weiterer zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 62.515,17 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hameln, 13.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 13/24 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zimmermann Holding-Aktiengesellschaft, Ostertorwall 40, 31785 Hameln (AG Hannover, HRB 100945), vertr. d.: Norbert Zimmermann, Ostertorwall 40, 31785 Hameln, (Vorstand), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dr. Stefanie Z…
36 IN 13/24 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zimmermann Holding-Aktiengesellschaft, Ostertorwall 40, 31785 Hameln (AG Hannover, HRB 100945), vertr. d.: Norbert Zimmermann, Ostertorwall 40, 31785 Hameln, (Vorstand), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dr. Stefanie Zulauf festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hameln eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Mindestvergütung gemäß InsVV
EUR
um 30 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Die Vergütung und die Auslagen sind aufgrund des geleisteten Verfahrenskostenvorschusses aus der Landeskasse auszuzahlen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 16.12.2025 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 0,00 EUR.
II.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.000,00 EUR.
III.
Die Insolvenzverwalterin beantragte einen Zuschlag in Höhe von 30 % aufgrund des obstruktiven Verhaltens seitens des Vorstands der Schuldnerin. Aufgrund dessen hatte die Insolvenzverwalterin eine erhebliche Mehrbelastung. In Literatur und Rechtsprechung sind Zuschläge bei obstruktiven Verhalten seitens des Schuldners anerkannt. Auch im Rahmen einer Gesamtschau erscheint der beantragte Zuschlag angemessen.
IV.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Aufgrund der gewährten Stundung erfolgt die Erstattung gemäß § 63 Abs. 2 InsO aus der Landeskasse.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 13.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 13/24 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zimmermann Holding-Aktiengesellschaft, Ostertorwall 40, 31785 Hameln (AG Hannover, HRB 100945), vertr. d.: Norbert Zimmermann, Schmarrier Str. 28a, 31867 Hülsede, (Vorstand), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entsc…
36 IN 13/24 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zimmermann Holding-Aktiengesellschaft, Ostertorwall 40, 31785 Hameln (AG Hannover, HRB 100945), vertr. d.: Norbert Zimmermann, Schmarrier Str. 28a, 31867 Hülsede, (Vorstand), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hameln, 19.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 13/24 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zimmermann Holding-Aktiengesellschaft, Ostertorwall 40, 31785 Hameln (AG Hannover, HRB 100945), vertr. d.: Norbert Zimmermann, Schmarrier Str. 28a, 31867 Hülsede, (Vorstand), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Ford…
36 IN 13/24 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zimmermann Holding-Aktiengesellschaft, Ostertorwall 40, 31785 Hameln (AG Hannover, HRB 100945), vertr. d.: Norbert Zimmermann, Schmarrier Str. 28a, 31867 Hülsede, (Vorstand), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 17.11.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 09.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 13/24 -4: Über das Vermögen der Zimmermann Holding-Aktiengesellschaft, Ostertorwall 40, 31785 Hameln (AG Hannover, HRB 100945), vertr. d.: Norbert Zimmermann, Schmarrier Str. 28a, 31867 Hülsede, (Vorstand), ist am 09.10.2024 um 13:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwä…
36 IN 13/24 -4: Über das Vermögen der Zimmermann Holding-Aktiengesellschaft, Ostertorwall 40, 31785 Hameln (AG Hannover, HRB 100945), vertr. d.: Norbert Zimmermann, Schmarrier Str. 28a, 31867 Hülsede, (Vorstand), ist am 09.10.2024 um 13:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Dr. Stefanie Zulauf, c/o RA. Dr. Eckert, Robert-Enke-Str. 1, 30169 Hannover, Tel.: 0511/6262870, Fax: 0511/626287-10, E-Mail: info@eckert.law, Internet: www.eckert.law.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 16.12.2024 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 06.01.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (16.12.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (06.01.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 10.10.2024
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