Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bock Bio Science GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 21678
EUID
DEH1101.HRB21678
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
502 IN 10/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Prüfungstermin
19.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bock Bio Science GmbH, ansässig in Bremen, werden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungstermin findet am 19.08.2026 statt. Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem Termin vorliegen. Die zur Einsicht ausgelegten Tabellen mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldungen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts in Bremen eingesehen werden.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bock Bio Science GmbH ist eröffnet. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Vergütung und die Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Geradts GmbH festgesetzt, wobei die Beträge gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Zudem ist ein Prüfungstermin für…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bock Bio Science GmbH ist eröffnet. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Vergütung und die Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Geradts GmbH festgesetzt, wobei die Beträge gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Zudem ist ein Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen angesetzt. Widersprüche gegen die Festsetzung der Vergütung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
502 IN 10/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bock Bio Science GmbH, Butendieker Landstr. 49 A, 28357 Bremen (AG Bremen, HRB 21678 HB), vertr. d.: 1. Stephan von Rundstedt, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 19.08.2026 geprüft.
Widersprüche …
502 IN 10/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bock Bio Science GmbH, Butendieker Landstr. 49 A, 28357 Bremen (AG Bremen, HRB 21678 HB), vertr. d.: 1. Stephan von Rundstedt, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 19.08.2026 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen, niedergelegt.
Amtsgericht Bremen, 19.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
502 IN 10/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bock Bio Science GmbH, Butendieker Landstr. 49 A, 28357 Bremen (AG Bremen, HRB 21678 HB), vertr. d.: 1. Stephan von Rundstedt, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Geradts GmbH, vertr. durch Herrn Werner Geradts, fes…
502 IN 10/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bock Bio Science GmbH, Butendieker Landstr. 49 A, 28357 Bremen (AG Bremen, HRB 21678 HB), vertr. d.: 1. Stephan von Rundstedt, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Geradts GmbH, vertr. durch Herrn Werner Geradts, festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bremen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e:
Mit Schriftsatz vom 23.08.2024 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Geradts GmbH, vertr. durch Herrn Werner Geradts, die Festsetzung der Vergütung.
Die Vergütung der Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses für die Erfüllung der ihm nach § 56a und § 270b Absatz 3 der Insolvenzordnung zugewiesenen Aufgaben beträgt einmalig 500 Euro, § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 28.11.2024
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