Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bodenwunder Deutschland GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Hauptstraße 523, 26683 Saterland-Ramsloh
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRB 217727
EUID
DEP3210.HRB217727
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cloppenburg
Aktenzeichen
9 IN 15/25
Phase
Antragsverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Lars Penning
Adresse
Rudolf-Harbig-Straße 10, 26203 Wardenburg
Termine & Fristen
Ablehnung des Eröffnungsantrags
29.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Produktion sowie Vertrieb und die Vermarktung von Dauerhumus.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Bodenwunder Deutschland GmbH, GT Ramsloh, Hauptstraße 523, 26683 Saterland, ist am 29.12.2025 der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden. Die Ablehnung erfolgte gemäß § 26 Abs. 1 InsO. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Cloppenburg. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 15/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bodenwunder Deutschland GmbH, GT Ramsloh, Hauptstraße 523, 26683 Saterland (AG Oldenburg, HRB 217727), vertr. d.: Lars Penning, Rudolf-Harbig-Straße 10, 26203 Wardenburg, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 29.12.…
9 IN 15/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bodenwunder Deutschland GmbH, GT Ramsloh, Hauptstraße 523, 26683 Saterland (AG Oldenburg, HRB 217727), vertr. d.: Lars Penning, Rudolf-Harbig-Straße 10, 26203 Wardenburg, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 29.12.2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Cloppenburg eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cloppenburg an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 29.12.2025
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www.amtsgericht-cloppenburg.niedersachsen.de.
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 38/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bodenwunder Deutschland GmbH, GT Ramsloh, Hauptstraße 523, 26683 Saterland (AG Oldenburg, HRB 217727), vertr. d.: Lars Penning, Rudolf-Harbig-Straße 10, 26203 Wardenburg, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 29.12.…
9 IN 38/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bodenwunder Deutschland GmbH, GT Ramsloh, Hauptstraße 523, 26683 Saterland (AG Oldenburg, HRB 217727), vertr. d.: Lars Penning, Rudolf-Harbig-Straße 10, 26203 Wardenburg, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 29.12.2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Cloppenburg eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cloppenburg an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
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