Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
G.S.T. Griesch GmbH, vertr. d. d. GF.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Leher Landstraße 5, 27607 Langen
Handelsregister
Amtsgericht Tostedt HRB 201318
EUID
DEP2613.HRB201318
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 80/21
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Nicolas Rebel
Adresse
Leher Landstr. 5 a, 27607 Geestland
Termine & Fristen
Antrag auf Vergütungsfestsetzung
21.11.2025
Beschluss zur Stellungnahme
28.11.2025
Festsetzung der Vergütung
08.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von Grundstücken sowie der Handel mit Baubeschlägen und Bauelementen aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der G.S.T. Griesch GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat am 21.11.2025 einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen gestellt. Das Amtsgericht Cuxhaven hat mit Beschluss vom 08.01.2026 die Vergütung und Auslagen des Rechtsanwalts Nicolas Rebel festgesetzt. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Mit einem weiteren Beschluss vom 28.11.2025 wurde der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung gegeben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 80/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der G.S.T. Griesch GmbH, vertr. d. d. GF., Leher Landstraße 5, 27607 Geestland (AG Tostedt, HRB 201318), vertr. d.: 1. Torsten Griesch, Minna-Rattay-Weg 20, 27574 Bremerhaven, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Gerda Griesch, Im Grabensmoor 9, 27578 Bremerhaven, …
12 IN 80/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der G.S.T. Griesch GmbH, vertr. d. d. GF., Leher Landstraße 5, 27607 Geestland (AG Tostedt, HRB 201318), vertr. d.: 1. Torsten Griesch, Minna-Rattay-Weg 20, 27574 Bremerhaven, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Gerda Griesch, Im Grabensmoor 9, 27578 Bremerhaven, (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1.1. Simone Griesch, Leher Landstr. 5 a, 27607 Geestland, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwalt Nicolas Rebel festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cuxhaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 25 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 21.11.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 257.336,19 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
Zusätzlich zur Bruchteilsvergütung wird ein Zuschlag in Höhe von 25% beantragt.
[...]
Der beantragte Zuschlag ist nicht zu beanstanden und antragsgemäß festzusetzen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 08.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 80/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der G.S.T. Griesch GmbH, vertr. d. d. GF., Leher Landstraße 5, 27607 Geestland (AG Tostedt, HRB 201318), vertr. d.: 1. Torsten Griesch, Minna-Rattay-Weg 20, 27574 Bremerhaven, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Gerda Griesch, Im Grabensmoor 9, 27578 Bremerhaven, …
12 IN 80/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der G.S.T. Griesch GmbH, vertr. d. d. GF., Leher Landstraße 5, 27607 Geestland (AG Tostedt, HRB 201318), vertr. d.: 1. Torsten Griesch, Minna-Rattay-Weg 20, 27574 Bremerhaven, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Gerda Griesch, Im Grabensmoor 9, 27578 Bremerhaven, (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1.1. Simone Griesch, Leher Landstr. 5 a, 27607 Geestland, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Cuxhaven, 28.11.2025
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