Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bodet & Horst Holding GmbH & Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Sachsen
Adresse
Gewerbegebiet 9, 09481 Elterlein
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRA 5173
EUID
DEU1206.HRA5173
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
12 IN 546/18
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung Sonderinsolvenzverwalter
01.03.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bodet & Horst Holding GmbH&Co.KG wird vom Amtsgericht Chemnitz unter dem Aktenzeichen 12 IN 546/18 geführt. Der Schuldner ist im Handelsregister als HRA 5173 eingetragen und durch die persönlich haftende Gesellschafterin Bodet & Horst Holding Verwaltungs-GmbH sowie deren Geschäftsführer Gerd-Hermann Horst vertreten. Am 01.03.2024 hat das Gericht die Vergütung des Sonderinsolvenzverwalters gemäß § 5 InsVV in Verbindung mit dem RVG sowie die Auslagen und Umsatzsteuer festgesetzt. Gegen diesen Beschluss steht den Beteiligten ein Rechtsbehelf in Form einer sofortigen Beschwerde oder Erinnerung offen, der innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung beim Amtsgericht Chemnitz eingelegt werden kann.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 12 IN 546/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bodet & Horst Holding GmbH&Co.KG, Gewerbegebiet 9, 09481 Elterlein, Amtsgericht Chemnitz , HRA 5173
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Bodet & Horst Holding Verwaltungs-GmbH; d. vertr…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 12 IN 546/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bodet & Horst Holding GmbH&Co.KG, Gewerbegebiet 9, 09481 Elterlein, Amtsgericht Chemnitz , HRA 5173
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Bodet & Horst Holding Verwaltungs-GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Gerd-Hermann Horst
Es wurde am 01.03.2024 die Vergütung des Sonderinsolvenzverwalters gemäß § 5 InsVV i. V. m. RVG und Auslagen sowie Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz
Postanschrift: Postfach 524, 09005 Chemnitz
Besucheradresse: Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
in Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www.egvp.de.
Die Beschwerde/Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch die Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes eingesehen werden.
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