Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 6148
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Insolvenzprofil
Böving Industriebedarf GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Aabachhof 2, 33775 Versmold
Handelsregister
Amtsgericht Gütersloh HRA 6148
EUID
DER2103.HRA6148
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 513/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Justus von Buchwaldt
Adresse
Bahnhofstraße 56, 32257 Bünde
Termine & Fristen
Amtsantritt Verwalter
04.01.2023
Vergütungsfestsetzung
13.08.2025
Einstellung
13.08.2025
Schlussverteilung
26.08.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Böving Industriebedarf GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Bielefeld anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Justus von Buchwaldt, hat sein Amt seit dem 04.01.2023 ausgeübt. Am 13.08.2025 hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt. Nach der Anzeige des Verwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 38.160,24 EUR. Für die Verteilung steht jedoch kein Betrag zur Verfügung, sodass keine Quote gezahlt werden kann. Aufgrund der Tatsache, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, ist das Verfahren mangels kostendeckender Masse gemäß § 207 InsO eingestellt worden. Der vollständige Beschluss zur Einstellung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 513/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 6148 eingetragenen Böving Industriebedarf GmbH & Co. KG, Aabachhof 2, 33775 Versmold, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handels…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 513/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 6148 eingetragenen Böving Industriebedarf GmbH & Co. KG, Aabachhof 2, 33775 Versmold, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 7800 eingetragene Böving Management GmbH, Aabachhof 2, 33775 Versmold, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Herbert Böving, Aabachhof 2, 33775 Versmold,
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Tobias Flöthmann, Hauptstr. 72, 33647 Bielefeld,
wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.110 eingesehen werden.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.110 eingesehen werden.
43 IN 513/22
Amtsgericht Bielefeld, 05.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 513/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 6148 eingetragenen Böving Industriebedarf GmbH & Co. KG, Aabachhof 2, 33775 Versmold, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Hand…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 513/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 6148 eingetragenen Böving Industriebedarf GmbH & Co. KG, Aabachhof 2, 33775 Versmold, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 7800 eingetragene Böving Management GmbH, Aabachhof 2, 33775 Versmold, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Herbert Böving, Aabachhof 2, 33775 Versmold,
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Tobias Flöthmann, Hauptstr. 72, 33647 Bielefeld
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Justus von Buchwaldt, Bahnhofstraße 56, 32257 Bünde
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung ... EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen ... EUR
Zwischensumme ... EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von ... EUR ... EUR
Endbetrag ... EUR
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse quotal entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 04.01.2023 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 6.167,63 EUR.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach ... EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 7 Gläubigern auf ... EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 20.06.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bielefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.110 eingesehen werden.
43 IN 513/22
Amtsgericht Bielefeld, 13.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 513/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 6148 eingetragenen Böving Industriebedarf GmbH & Co. KG, Aabachhof 2, 33775 Versmold, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Hand…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 513/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 6148 eingetragenen Böving Industriebedarf GmbH & Co. KG, Aabachhof 2, 33775 Versmold, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 7800 eingetragene Böving Management GmbH, Aabachhof 2, 33775 Versmold, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Herbert Böving,
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Tobias Flöthmann, Hauptstr. 72, 33647 Bielefeld
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 13.10.2025 einen Kostenvorschuss in Höhe von 271,94 EUR bei der Zahlstelle Bielefeld, Bundesbank IBAN DE92480000000048001510 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis des Verwalters sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.110 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 513/22
Amtsgericht Bielefeld, 13.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 513/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 6148 eingetragenen Böving Industriebedarf GmbH & Co. KG, Aabachhof 2, 33775 Versmold, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Hand…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 513/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 6148 eingetragenen Böving Industriebedarf GmbH & Co. KG, Aabachhof 2, 33775 Versmold, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 7800 eingetragene Böving Management GmbH, Aabachhof 2, 33775 Versmold, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Herbert Böving
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Tobias Flöthmann, Hauptstr. 72, 33647 Bielefeld,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 38.160,24 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Es wird keine Quote gezahlt werden können.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.110 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
43 IN 513/22
Amtsgericht Bielefeld, 26.08.2025
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